Den beiden folgenden Markenanmeldungen wurde vom DPMA die Eintragung versagt:
Graf Ficken, Wort-Bildmarke, 3020100448946:
Zurückweisung durch Erstprüfer-Beschluss.
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 II Nr. 4).
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird.”
Zur Ritze, Wort-Bildmarke, 3020100437812:
Zurücknahme nach Beanstandung.
Begründung: Verstoss gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 II Nr. 5).
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”
via MarkenBlog