Den beiden folgenden Markenanmeldungen wurde vom DPMA die Eintragung versagt:
Graf Ficken, Wort-Bildmarke, 3020100448946:
Zurückweisung durch Erstprüfer-Beschluss.
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 II Nr. 4).
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird.”
Zur Ritze, Wort-Bildmarke, 3020100437812:
Zurücknahme nach Beanstandung.
Begründung: Verstoss gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 II Nr. 5).
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”
via MarkenBlog
Die Ritze dürfte als Benutzungsmarke ohnehin geschützt sein. Ich nehme an, dass der Bekanntheitsgrad in den einschlägigen Verkehrskreisen ausreichend hoch ist. Da kann man sich dann die Kosten einer Markenanmeldung auch sparen.
Und warum wurde die Marke „FICKEN“ (der Partylikör) nicht abgelehnt?
Auch „FICKEN“ wurde abgelehnt:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307259293/DE
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