Ein Frankfurter Jurist ersteigerte über gesext.de die Dienstleistungen zweier Dominas. Anschließend wollte er widerrufen. Für den Auktionspreis musste er nicht aufkommen, allerdings sollte er eine Provision von 13 Euro an die Erotikplattform bezahlen. Dagegen klagte er beim Amtsgericht Stuttgart (Az.: 50 C 6193/11). Die zuständige Richterin entschied, dass es kein Widerrufsrecht gibt, da es sich „um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung“ gemäß § 302b Absatz 3 Nr.6 BGB handelt. Der Fall sei “vom Rechtlichen her nicht einfach“ gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Die Klage wurde auf Kosten des Klägers abgewiesen.