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Kein Widerruf bei Dominas

Ein Frankfurter Jurist ersteigerte über gesext.de die Dienstleistungen zweier Dominas. Anschließend wollte er widerrufen. Für den Auktionspreis musste er nicht aufkommen, allerdings sollte er eine Provision von 13 Euro an die Erotikplattform bezahlen. Dagegen klagte er beim Amtsgericht Stuttgart (Az.: 50 C 6193/11). Die zuständige Richterin entschied, dass es kein Widerrufsrecht gibt, da es sich „um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung“ gemäß § 302b Absatz 3 Nr.6 BGB handelt. Der Fall sei “vom Rechtlichen her nicht einfach“ gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Die Klage wurde auf Kosten des Klägers abgewiesen.

sex.com steht zum Verkauf

Am 18. März 2010 kommt die begehrteste Adresse im Internet unter den Hammer. Über die Inhaberschaft von sex.com gab es jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Dann erwarb 2006 die US-Firma Escom LLC. die Domain für 14 Millionen Dollar. Nun wird spekuliert, dass das Unternehmen den Kaufpreis nicht bezahlen kann und sich in die Auktion flüchtet. Wer mitbieten möchte, der sollte am Verkaufstag mit einem Scheck über 1 Million US-Dollar bei den Rechtsanwälten Windels Marx Lane & Mittendorf in New York erscheinen.