Die britische Regierung plant – Medienberichten zufolge – den Internetprovidern der Insel die Auslieferung pornografischer Inhalte generell zu verbieten. Surfer, die sie dennoch sehen wollen, würden dann erst auf Anfrage freigeschaltet (Opt-In-Verfahren).
Medienminister Ed Vaizey will im Januar 2011 eine Konferenz mit Providern einberufen, die sich dabei verpflichten sollen, künftig keine Pornografie an private Internetanschlüsse zu übermitteln. „Es ist wichtig, dass die Provider eine Lösung erarbeiten, um Kinder zu schützen,“ sagte Vaizey und schob gleich eine Drohung nach: „Ich hoffe, sie kriegen das hin, damit wir das nicht per Gesetz regeln müssen.“
Das Drehbuch zu diesen britischen Zensurfantasien könnte die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geliefert haben. In deren Tätigkeitsbericht 2007-2008 steht:
Im Berichtszeitraum ist die Problematik unzulässiger (etwa pornografischer) und anderer problematischer Internetangebote aus dem Ausland zu einem Schwerpunkt der öffentlichen Debatte über den Jugendmedienschutz in Deutschland geworden. (Seite 41)
Vor diesem Hintergrund hat die KJM nun zunächst den Weg gewählt, mit den großen Access-Providern in Deutschland sowie mit der FSM und dem Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco) über die Problematik ins Gespräch zu kommen und… freiwillige Lösungen… zu finden.
Eine Zusage der Access-Provider hierzu konnte in dem Gespräch allerdings nicht erzielt werden… Die KJM sprach sich für eine Fortführung des Dialogs aus, machte aber deutlich, dass sie – sollten die Gespräche scheitern – von der Maßnahme der Sperrverfügungen, die im JMStV ausdrücklich vorgesehen und in den erwähnten Gutachten trotz Schwierigkeiten in der Praxis auch grundsätzlich als Möglichkeit bestätigt worden ist, Gebrauch machen werde. Zudem will sich die KJM für Gesetzesverschärfungen einsetzen, die die Access-Provider zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. (Seite 42)
In diesem Zusammenhang sind auch die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident
Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, wenig überraschend. Er sagte:
Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen.