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Acht Monate Gefängnis wegen schwerer Kuppelei

Eine besondere Freude bereitete der Gaststätten-Geschäftsführer Kuno S. (30) aus einem Ort bei Konstanz seiner Ehefrau Inge (24) zum siebten Hochzeitstag: Er „schenkte“ ihr einen feurigen Liebhaber.

Jetzt stand der Ehemann wegen schwerer Kuppelei vor dem Konstanzer Schöffengericht. Kuno S.: „Wir führen eine ausgezeichnete Ehe. Allerdings bin ich etwas kühl und meine Frau ist sehr heißblütig.“

Mitten in der Nacht hatte der Geschäftsführer seinen Schallplatten-Jockey Rainer M. (22) aus dem Bett geholt. Kuno S.: „Ich möchte meiner Frau eine Freude bereiten. Sei doch so lieb und geh zu ihr ins Schlafzimmer.“ Rainer M. sauste sofort los.

Am nächsten Morgen umarmte die zierliche Inge ihren Ehemann: „Ein schöneres Geschenk hättest du mir nicht machen können.“

Noch dreimal übernachtete der Platten-Jockey bei seiner Chefin. Dann konnte er den Mund nicht mehr halten und plauderte.

Kuno S.: „Der verdammte Kerl hat sich vor meinen Gästen gebrüstet. Das hat mich natürlich auf die Palme gebracht.“

Der großzügige Ehemann drohte dem Jockey mit einem Küchenmesser. „Du undankbarer Strolch. Ich bringe dich um.“ Rainer M. lief zur Polizei. So kam die „Geschenk-Aktion“ heraus.

Das Urteil des Schöffengerichts für Kuno S.: acht Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Der Verurteilte: „Ich begreife die Welt nicht mehr. Es kann doch unmöglich strafbar sein, wenn ich meiner Frau eine echte Freude bereite…“

Quelle: BILD vom 26. Januar 1968. Entnommen dem Medienarchiv68.de.

Gewidmet Richter Ballmann, Der Sex der frühen Jahre.

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