Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz meint, dass bei Veröffentlichung des Gutachtens „Aufsichtsrechtliche Verfolgbarkeit von vermeintlich im Ausland befindlichen Content-Providern sowie dritten Beteiligten“, die öffentliche Sicherheit konkret gefährdet sei, weil aufgrund des Bekanntwerdens des Gutachtens Verstöße gegen den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV -) zu befürchten sind.
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2010 (Az. 10 A 10076/10.OVG):
Im Namen des Volkes