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Girls they want to have fun

Das Programm ist für das Computersystem Commodore VC 64 programmiert. Nach dem Titelbild erscheint ein querstehendes Bild. Eine nackte Frau sitzt dem Spieler mit weit geöffneten Beinen gegenüber. Ihre linke Hand hält sie über dem Schamdreieck. Bewegt der Spieler den Joystickhebel im Kreis, so führt die Hand der Dame auf dem Bildschirm ebenfalls kreisende Bewegungen aus. Dabei bewegt sich auch die Brust der Dame.

Das Computerspiel „Girls they want to have fun“ war in die Liste jugendgefährdender Schriften aufzunehmen. Das Programm ist erkennbar so konzipiert, daß es dem Zweck dient, den Betrachter sexuell zu stimulieren. In dem der Spieler aufgefordert ist, durch Joystickbewegungen Selbstbefriedigungshandlungen seines computergesteuerten Gegenübers herbeizuführen, wird die Aufmerksamkeit übersteigert auf Sexualität gelenkt. Durch die Bewegung des Joysticks soll ein sexueller Reiz beim Spieler ausgelöst, eine sexuelle Stimulierung erreicht werden.

Der Inhalt des Computerprogramms ist nicht nur jugendgefährdend im Sinne von § 1 GjS, sondern offensichtlich schwer jugendgefährdend im Sinne von § 6 Nr. 2 GjS in Verbindung mit § 184 Abs. 1 StGB. Der Inhalt des Programms ist pornographisch. Unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge werden nämlich sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt. Die Gesamttendenz des Programms mit seinen bildlichen Darstellungen auf dem Monitor zielt ausschließlich auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen ab. Eine möglichst aufdringliche sexuelle Reizwirkung wird vom Programm intendiert.

(Gekürzte Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 6. April 1987, hier im Volltext.)

Frisch aus dem Giftschrank (März 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.52 vom 30. März 2012, Bekanntmachung Nr.3/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Girls they want to have fun, Brillant Software, Eschwege, 

indiziert durch Entscheidung Nr. 2846 (V) vom 6. April 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987.

Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 61/12 vom 19. März 2012 (Pr. 44/12).

 

 

 

 


Neues Lesebuch der Lust, Tb Nr. 20701, Verlag Ullstein, Berlin, 

indiziert durch Entscheidung Nr. 2848 (V) vom 7. April 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden  Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 65/12 vom 19. März 2012 (Pr. 58/12).

 

 

 

 


Exotische Begegnungen, Louis Licorne, Tb Nr. 2520, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur, München, 

indiziert durch Entscheidung Nr. 3715 vom 2. April 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden  Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 63/12 vom 19. März 2012 (Pr. 56/12).


Jean de Javier, Report, Triolenverhältnisse, Johanna Bohmeier Verlag und Versand, Bergen

, indiziert durch Entscheidung Nr. 2859 (V) vom 6. April 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden  Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 64/12 vom 19. März 2012 (Pr. 57/12).