Schlagwort-Archive: C64

Sex Cartoons

Vor 25 Jahren indizierte die Bundesprüfstelle das C64-Computerspiel „Sex Cartoons“. Es wurde im September 2012 wieder aus der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen.

Hier die Entscheidung Nr. 3076 (V) vom 16. Oktober 1987 in Auszügen:

Der Indizierungsantrag ist begründet. Die vier pornographischen Animationen sind offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdend im Sinne von § 6 Nr.2 GjS in Verbindung mit § 184 Abs. 1 und 3 StGB. Der Inhalt der Animationen -dies hebt der Antragsteller zu Recht hervor- ist pornographisch. Unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge werden nämlich sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in der Vordergrund gerückt. Die Gesamttendenz der Darstellungen zielt ausschließlich auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen ab (vgl. BGHSt 23,44). Reizvolle sexuelle Geschehnisse werden detailliert vorgeführt.

Bei der ersten Computeranimation handelt es sich um die veränderte -sexualisierte- Form des Schäfchenzählens. Ein Mann liegt im Bett und läßt sich anstelle der Schäfchen nackte Frauen über sein Gesicht springen. Immer wenn das Geschlechtsteil der Frauen über seinem Gesicht ist, streckt er seine Zunge aus, um sie zu lecken – Cunnilingus wird so dargestellt.

Bei der zweiten Computeranimation, bei der ein Farbiger unter einem Baum liegt und eine weiße Frau dazu kommt, handelt es sich auch um pornographische Bewegtbilder. Die Frau geht zu dem Farbigen, öffnet seine Hose und holt sein Geschlechtsteil aus dem Hosenschlitz. Sie befriedigt ihn mit dem Mund. Fellatio wird dargestellt. In der nächsten Einstellung sieht man sie rittlings auf dem Mann sitzen und sich auf und ab bewegen. Dazu ertönt ein vom Computer erzeugter Ton im Rhythmus der Auf- und Abbewegung. Der englische Text, der dazu eingeblendet wird, lautet: „This guy looks like he has quite a tool in his pants! This sure is a marvelous piece of equipment. And it’s just as taste as can be! Anything that looks and tastes this good has got to be tried all the way! I’ll have this guy work more.“

Girls they want to have fun

Das Programm ist für das Computersystem Commodore VC 64 programmiert. Nach dem Titelbild erscheint ein querstehendes Bild. Eine nackte Frau sitzt dem Spieler mit weit geöffneten Beinen gegenüber. Ihre linke Hand hält sie über dem Schamdreieck. Bewegt der Spieler den Joystickhebel im Kreis, so führt die Hand der Dame auf dem Bildschirm ebenfalls kreisende Bewegungen aus. Dabei bewegt sich auch die Brust der Dame.

Das Computerspiel „Girls they want to have fun“ war in die Liste jugendgefährdender Schriften aufzunehmen. Das Programm ist erkennbar so konzipiert, daß es dem Zweck dient, den Betrachter sexuell zu stimulieren. In dem der Spieler aufgefordert ist, durch Joystickbewegungen Selbstbefriedigungshandlungen seines computergesteuerten Gegenübers herbeizuführen, wird die Aufmerksamkeit übersteigert auf Sexualität gelenkt. Durch die Bewegung des Joysticks soll ein sexueller Reiz beim Spieler ausgelöst, eine sexuelle Stimulierung erreicht werden.

Der Inhalt des Computerprogramms ist nicht nur jugendgefährdend im Sinne von § 1 GjS, sondern offensichtlich schwer jugendgefährdend im Sinne von § 6 Nr. 2 GjS in Verbindung mit § 184 Abs. 1 StGB. Der Inhalt des Programms ist pornographisch. Unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge werden nämlich sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt. Die Gesamttendenz des Programms mit seinen bildlichen Darstellungen auf dem Monitor zielt ausschließlich auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen ab. Eine möglichst aufdringliche sexuelle Reizwirkung wird vom Programm intendiert.

(Gekürzte Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 6. April 1987, hier im Volltext.)