Deutsche Suchmaschinen sperren mehr als 2.500 Websites, welche von der Bundesprüfstelle (BPjM) indiziert wurden. Beispielsweise YouPorn, XHamster, PornHub, XVideos und RedTube, alle in den Alexa Top 100 Germany. Diese Internetseiten sind zwischen 2007 und 2010 in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen worden, im vereinfachten Verfahren vor dem 3er-Gremium. Bemerkenswert ist, dass solche Listeneinträge seit 2003 nicht mehr veröffentlicht werden.
Allerdings erhält die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) Mitteilungen über die Indizierungen. In der FSM haben sich sechs Mitglieder dem Verhaltenssubkodex für Suchmaschinenanbieter (VK-S) unterworfen. Dieser schreibt in § 2 Nr.5b vor, dass die Anbieter „jede URL entfernen bzw. nicht anzeigen, die durch die BPjM indiziert worden ist“. Dementsprechend sind 2.637 Websites in ask.de, bing.de, google.de, suchen.de und yahoo.de gesperrt.
Bleibt noch die Frage zu klären, ob BPjM und FSM berechtigt sind die Liste indizierter Websites weiterzugeben und ob die Suchmaschinenanbieter diese Liste für Sperrungen verwenden dürfen? Dazu enthält § 24 Abs.5 JuSchG die folgende Regelung:
Wird ein Telemedium in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen und ist die Tat im Ausland begangen worden, so soll die oder der Vorsitzende dies den im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme mitteilen. Die Mitteilung darf nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.
Da es sich bei Suchmaschinen nicht um „nutzerautonome Filterprogramme“ handelt, sind Mitteilung und Verwendung der Liste jugendgefährdender Medien für Suchmaschinen unzulässig. Der Verstoss kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Dringend: Man sollte den 15, 16-jährigen Jungs unbedingt mitteilen, dass die eingangs erwähnten Porno-Seiten auf dem Index stehen.
Sonst kapieren die das nie ;-)
So, so, die Suchmaschinen „sperren“ also diese Seiten? Ist ja ungemein effektiv, wenn am Ende der Suchergebnisse ein Hinweis erscheint,:
„Aus Rechtsgründen hat Google 10 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.“
mit Link auf eine Seite, die am Fußende freundlicherweise einen Vergleich der Suchergebnisse „quer über nationale Domains“ erlaubt -.will heißen, man bekommt 2 Fenster, eins mit den zensierten Ergebnissen, eines ohne.
Und DAFÜR nun der ganze administrative Aufwand?
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Jeder Minderjährige kann google.com anstelle von google.de benutzen.
Augenwischerei, die letztlich wieder nur Holz für die wahren Internetinquisitoren und Grundrechtsbrandstifter liefern soll.
> Jeder Minderjährige kann google.com anstelle von google.de benutzen.
Ganz so einfach ist es (mittlerweile) nicht mehr! Google schaut auch nach, woher die Suchanfrage kommt. Kommt sie von einer deutschen IP, dann leitet google.com um zu google.de (bzw. der „deutsche Datensatz“ wird verwendet).
Man kann aber google.com mit Zusatzparametern dazu bringen, auch wirklich US-Ergebnisse zu liefern.
Andererseits: Die verschlüsselte Suche – https://encrypted.google.com/ – liefert auch standardmäßig unzensierte Ergebnisse. Ich benutze bei Google eh nur diese Suchvariante.
Und die Krönung: http://www.google.at liefert auch unzensierte Ergebnisse, und ist natürlich in Deutsch. Tu felix austria …
Vielleicht sollte man für google.at Öffnungszeiten einführen? >;->
Google.com liefert unzensiert: 23.10.11:
google.de —> Link „Google.com in English“
funzt, alles da
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