Prostitution ist schlecht für die Rente

Nimmt die Ehefrau während des Zusammenlebens ohne Kenntnis und Einverständnis des Ehemannes die Tätigkeit einer Prostituierten auf, ist der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit gem. § 1587 c BGB teilweise auszuschließen.

OLG Bremen (NJW 2009, 3172) vom 7. Juli 2009, Az.: 4 UF 30/09