Archiv der Kategorie: Allgemeines

Youku und Tudou

Bis November 2012 will das chinesische Amt gegen Pornographie und illegale Schriften eine breit angelegte Anti-Porno-Kampagne durchführen, die sich auf Videos, Bücher, Magazine und Online-Content fokussiert. Betreiber von Websites müssen in diesem Zeitraum die von Usern eingestellten Bilder und Videos nach schlüpfrigen Tatsachen durchforsten.

Da Anleger befürchten, dass diese Kontrollen hohe Kosten verursachen, gehörte die Aktie des chinesischen YouTube-Pendants Youku gestern an der US-Börse zu den größten Verlierern. Obwohl eine Sprecherin des Branchenführers betonte, dass die Auswirkungen auf den Konzern minimal seien, da der Content ohnehin schon überwacht wird, fiel die Aktie auf den tiefsten Stand seit fast sechs Monaten (links). Auch der kleinere Wettbewerber Tudou verzeichnete den schlechtesten Kurs seit drei Monaten (rechts).

via emfis.de

Legalise Love

Am Wochenende startete Google eine internationale Kampagne für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, kurz LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender). Unter dem Motto Legalise Love: LGBT Rights Are Human Rights sollen Seminare, Lehrgänge und Konferenzen an allen 60 Standorten des Unternehmens stattfinden. Beispielsweise beteiligte sich Google an der diesjährigen World Pride der Lesben- und Schwulenbewegung in London und veranstaltete eine Tagung. Die Googlers sind bereits in Chicago, Sao Paulo, Warschau und Tel Aviv mitmarschiert und im Konzern gibt es ein eigenes Netzwerk unter dem Namen Gayglers.

Vögelfrei

Die Bundesprüfstelle prüfte das Buch Vögelfrei von Sophie Andresky. Nach Auffassung des Gremiums ist es nicht pornografisch oder sonst jugendgefährdend und wurde darum nicht indiziert.

Die Handlung ist auf dem Rückcover wie folgt zusammengefasst: „Ein Jahr lang hatte ich einen Freifahrtschein. Mein Mann hat ihn selbst unterschrieben: Zwölf Monate lang darf ich ficken, vögeln, lecken und lutschen und ganz allgemein tun und lassen, was ich will, mit wem ich will, wie oft ich will, wann ich will. Und ich hatte nicht nur die Erlaubnis. Ich hatte das Recht dazu.“

Frisch aus dem Giftschrank (Juni 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger vom 29. Juni 2012, Bekanntmachung Nr.6/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Die Ausgebufften, Marketing, Bochum, indiziert durch Entscheidung Nr. 3758 vom 9. Juli 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 28. Juli 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 155/12 vom 19. Juni 2012 (Pr.344/12).

 

 

 


C.I.A. – Madame O und ihre teuren Mädchen, V-Video, Anschrift unbekannt, indiziert durch Entscheidung Nr. 2936 (V) vom 20. Juli 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 28. Juli 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 156/12 vom 19. Juni 2012 (Pr.345/12).

 

 

 

 

 


Wenn Mädchen zum Manöver blasen, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2953 (V) vom 7. Juli 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 28. Juli 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 168/12 vom 20. Juni 2012 (Pr.342/12).

 

 

 


Eine Jungfrau in Paris, Gustav Bischoff, Taschenbuch Nr. 2530, Reihe Knaur Erotik, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2957 (V) vom 6. Juli 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 28. Juli 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 171/12 vom 20. Juni 2012 (Pr. 337/12).


It’s a girl thing!

Au Backe! Da verballert die EU-Kommission über 100.000 Euro für einen Werbespot, um das weibliche Geschlecht auf Sex, Schmuck und Schminke zu reduzieren. Eigentlich sollten mit der Kampagne Science: It’s a girl thing mehr Frauen ermutigt werden, eine Karriere in technischen und (natur-) wissenschaftlichen Bereichen anzustreben. Aber das Ergebnis ist eine Empörungswelle (F.A.Z., Wall Street Journal, Forbes, Washington Post). Nun versucht sich die Kommission in Schadensbegrenzung: Im Youtube-Channel wurde der Clip gelöscht und Q&A veröffentlicht.

Fuck the Diet

Heute veröffentlichte die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen ihren zweiten Prüfreport, der „über eingegangene Beschwerdefälle informiert und im Einzelfall die medienrechtliche Bewertung liefert.“ Unter anderem werden die juristischen Verfahren der letzten Monate erläutert, etwa zu „Pornografie im Fernsehen und Internet oder vulgären Werbeslogans.“

Am Beispiel eines „Du darfst“-Spots unter dem Titel Fuck the Diet fragt sich die Landesmedienanstalt, ob „stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern gezeigt“ bzw. „eine Vermittlung problematischer Rollenbilder oder die Verknüpfung von Sexualität und Gewalt“ erfolgt und kommt zu dem Ergebnis, dass „hier kein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung“  vorliegt.

Auch die weiteren Beispiele im Prüfreport sind wenig erhellend. Gegen den Sender SexySat TV kann nicht vorgegangen werden, weil „nach niederländischem Recht bestimmte Medieninhalte grundsätzlich zulässig sind, die nach deutschem Recht unzulässig wären. Für derartige Fälle gibt es formelle Verfahren, um bei diesbezüglichen unvereinbaren Rechtssituationen in einzelnen Staaten eine Änderung herbeizuführen. Diese sind jedoch äußerst langwierig.“

Schließlich bleibt die Beschwerde gegen ein pornografisches Internetangebot erfolglos, weil „die Whois-Abfrage ergab, dass der Domain-Inhaber der Seite in den USA sitzt, weshalb der direkte Zugriff auf den unmittelbar Verantwortlichen nicht möglich ist.“

Ergebnis: Außer Spesen nichts gewesen.

Google und Zensur

Diese Woche beschwerte sich Google gar bitterlich über staatliche Zensur. Mehr und mehr so genannter Government Requests treffen bei dem Suchmaschinenanbieter ein. Im hauseigenen Blog wurde Klartext geredet:

It’s alarming not only because free expression is at risk, but because some of these requests come from countries you might not suspect – Western democracies not typically associated with censorship.

Tatsächlich liefert der aktuelle Transparency Report beunruhigendes Datenmaterial für das zweite Halbjahr 2011. Mit über 400 neuen behördlichen Löschungswünschen landet Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz drei und ist europaweit führend.

Welche deutsche Behörde legt hier vor? Ganz überwiegend die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Aufgrund eines Memorandum of Understanding wird die ständig wachsende Indizierungsliste an die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) weitergegeben. In der FSM sitzt Google nicht nur im Vorstand, sondern hat sich auch einem Verhaltenskodex unterworfen, der eine Sperrung von indizierten Internetseiten vorsieht. Ergebnis: Mit dieser Verknüpfung freiwilliger Vereinbarungen wird die angeprangerte staatliche Zensur zur googligen Selbstzensur.

American Psycho

Als 1991 der Roman American Psycho erschien, wurde die Bundesprüfstelle umgehend tätig und indizierte das Werk vier Jahre später, wegen „sittlicher Gefährdung“ von Jugendlichen. Dem wollte das Verwaltungsgericht Köln nicht folgen und hob die Indizierung wieder auf (Az.: 17 K 1394/95). Dieses Urteil wurde 2001 in der Berufung vom OVG NRW bestätigt (Az.: 20 A 3635/98). Beide Gerichte bemängelten verengte „Stellenlektüre“ durch die Bundesprüfstelle, statt einer „notwendigen Gesamtwertung des Romans“. Zudem fehle eine Abwägung mit der Kunstfreiheit.

Wildes Treiben im Wald

Zurzeit legen Lokalpolitiker in Kärnten größten Wert auf die Feststellung: „Nein, ich war in diesem Jahr noch überhaupt nicht im Wald!“ Hintergrund ist der ORF-Bericht Wildkamera als „Liebesfalle“ für Politiker. Offenbar verabredete sich der Mann mit seiner Geliebten zum Techtelmechtel im dunklen Gehölz und wähnte sich unbeobachtet. Nun hat sich in Österreich eine Debatte darüber entwickelt, ob es eigentlich erlaubt ist, Kameras in der freien Natur aufzustellen. Die ARGE Daten betont, dass jede Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig sei.

Romantischer Hurensohn

Mit frischen Formaten will sich die ARD auf ihren Spartenkanälen einen jüngeren Anstrich geben. Eine dieser neuen Sendungen ist Klub Konkret, in der heutigen Ausgabe mit dem Thema „Monogamie und Liebe“. Als Experiment nahm das Team eine romantische Coverversion des Rapsongs „Hurensohn“ von K.I.Z. auf. Offenbar zu viel für den verantwortlichen SWR. Der Clip verschwand aus dem Netz.

via Meedia // Diskussion über Pornorap