Als 1991 der Roman American Psycho erschien, wurde die Bundesprüfstelle umgehend tätig und indizierte das Werk vier Jahre später, wegen „sittlicher Gefährdung“ von Jugendlichen. Dem wollte das Verwaltungsgericht Köln nicht folgen und hob die Indizierung wieder auf (Az.: 17 K 1394/95). Dieses Urteil wurde 2001 in der Berufung vom OVG NRW bestätigt (Az.: 20 A 3635/98). Beide Gerichte bemängelten verengte „Stellenlektüre“ durch die Bundesprüfstelle, statt einer „notwendigen Gesamtwertung des Romans“. Zudem fehle eine Abwägung mit der Kunstfreiheit.
Leider sind die Damen und Herren dort immer ein wenig übereifrig ;(
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