Archiv der Kategorie: Allgemeines

Kondompflicht im San Fernando Valley

Gestern wurde nicht nur über Obama vs. Romney abgestimmt, sondern auch über eine Kondompflicht für Pornodarsteller im San Fernando Valley. Nachdem bereits im Januar diesen Jahres in Los Angeles eine städtische Verordnung für den Gummizwang in Kraft trat, waren nun 4.593.621 registrierte Wähler im L.A. County dazu aufgerufen, für oder gegen einen „Safer Sex In the Adult Film Industry Act“ zu entscheiden. Die so genannte Measure B wurde mit einer Mehrheit von 55,85% angenommen und hat ins Herz der US-amerikanischen Erotikbranche getroffen. Jede Woche werden im San Fernando Valley rund 200 Pornofilme gedreht.

James Bond does it everywhere, but not on a plane!

James Bond - The Nymphographic

I Like Girls Daily

Twitter hat seinen Umgang mit Urheberrechtsverletzungen geändert. Tweets, die gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen, werden nicht nur gelöscht, sondern auch durch die folgende Information ersetzt:

Zudem verweist Twitter auf die eigene Copyright and DMCA Policy und Chilling Effects. Dort sind alle Beschwerden dokumentiert, beispielsweise von Demi Lebrun (@demilebrun). Die Dame meldete sich am 24. Oktober 2012 mittels DMCA Takedown Notice. Drei Tage vorher hatte @iLikeGirlsDaily ein Foto von ihr veröffentlicht, me in green shorts with my hair down and pointing at my camera. Noch ist dieses Foto nicht gelöscht, aber als fragwürdiger Inhalt nur für angemeldete Twitterer zugänglich sowie in der Bildersuche von Google hundertfach und in allen Größen zu finden.

Frisch aus dem Giftschrank (Oktober 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger vom 31. Oktober 2012, Bekanntmachung Nr.10/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Hinter geschlossenen Türen, Ariane Nicolai, Tb Nr.2526, Reihe Knaur Erotik, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München, indiziert durch Entscheidung Nr.3102 (V) vom 24. November 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 28. November 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 320/12 vom 18. Oktober 2012 (Pr.785/12).

 

 

 

 


Reifeprüfung auf der Schulbank, VPS Video Programm Service GmbH, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 3088 (V) vom 11. November 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 28. November 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 310/12 vom 17. Oktober 2012
(Pr.833/12).

 

 

 

 


Perlen der Liebe, Levis, Comic, Sombrero Verlag, Anschrift unbekannt, indiziert durch Entscheidung Nr.3109 (V) vom 24. November 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 28. November 1987.

Das Comicbuch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 322/12 vom 18. Oktober 2012 (Pr.776/12).

Happy Halloween!

In eigener Sache

Vor drei Monaten hat die Berliner Rechtsanwaltskammer gegen mich ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, es könnte sich bei der Verwendung der Domain www.pornoanwalt.de und durch die inhaltliche Gestaltung um eine sehr aufdringliche und marktschreierische und damit unsachliche Werbung im Sinne der §§ 43b BRAO, 6 BORA handeln. Gestern wurde das Verfahren eingestellt – ohne Angabe von Gründen.

Tatbestandsmerkmal „unsittlich“

Unter unsittliche Medien fallen zunächst solche mit sexuell-erotischem Inhalt, wobei der Inhalt nicht den Straftatbestand der Pornographie (§ 184 StGB) erfüllt. Medien mit pornographischem Inhalt gelten nach dem Jugendschutzgesetz als schwer jugendgefährdend, mit der Folge, dass sie auch ohne Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien den Indizierungsfolgen unterliegen.

Ein Medium ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unsittlich, wenn es nach Inhalt und Ausdruck objektiv geeignet ist, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen. Das Tatbestandsmerkmal „unsittlich“ kann daher schon dann erfüllt sein, wenn Menschen nackt dargestellt werden und weitere Umstände hinzutreten.

Die Literatur zählt in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu den hinzutretenden weiteren Umständen z.B. Darstellungen, die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen.

Quelle: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Missionarische Mormonen

The Book of Mormon Missionary Positions von Neil DaCosta. In den Richtlinien zu moralischen Fragen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) wird ausgeführt:

Sexuelle Beziehungen sind nur zwischen einem Mann und einer Frau erlaubt, die gesetzlich und rechtmäßig miteinander verheiratet sind. Jede sonstige sexuelle Beziehung, so auch die zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts, ist eine Sünde und untergräbt die von Gott geschaffene Einrichtung Familie.

Spätrömische Dekadenz?

This penis is made out of animal bone and has wings on it. Phallic symbols, including versions with wings, are commonly seen throughout the Roman Empire. (LifeScience)

Behind the Green Door

Marilyn Chambers war einer der größten Stars des Pornofilms. Ihre erste Rolle hatte sie 1972 in Behind the Green Door, der über $ 50 Mio. einspielte – das 1000-fache seines Budgets. Bei Veröffentlichung war sie auf dem Waschmittel Ivory Snow abgebildet. Procter & Gamble änderte sofort die Verpackung, was das Interesse an dem Film nochmals steigerte. Sie selbst sah sich als Frontfrau der sexuellen Revolution und beteuerte in Interviews oft, auf der Leinwand ihre erotischen Phantasien auszuleben. Heute läuft „Behind the Green Door“ beim Pornfilmfestival.