Seit März 2011 führt die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Verfahren gegen 89.0 RTL wegen der Sendung “Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!” Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz festgestellt, dass diese Sendung geeignet sei, „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.“ Dazu Martin Heine, Direktor der Landesmedienanstalt:
Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer „Penis“-Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche – deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist – den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche „die Haut zu Markte“ tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal.
Mir stellt sich die Frage: Hätte es eine ähnliche Entscheidung gegeben, wenn die Tätowierung nicht am besten Stück, sondern am Oberarm durchgeführt worden wäre?