Die Sittenwidrigkeit von Prostitution wurde in Deutschland vor elf Jahren per Prostitutionsgesetz aufgehoben und im Juni 2012 auch in Österreich durch Urteil des Obersten Gerichtshofs. Nun zieht die Schweiz langsam nach. Diese Woche beschloss die Rechtskommission des Ständerates der vom Kanton Bern eingereichten Standesinitiative „Prostitution ist nicht sittenwidrig“ zu folgen. Die Initiative fordert eine gesetzliche Bestimmung im Bundesrecht, welche den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erklärt.