Verschiedentlich wird die Wiedereinführung eines Sodomieverbotes gefordert, das im Jahr 1969 mit Aufhebung des § 175 b StGB abgeschafft wurde. Beispielsweise von Bündnis 90/Die Grünen als neuer Straftatbestand in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz oder vom Deutschen Tierschutzbund (siehe Seite 26) oder vom Bundesrat, wegen in Deutschland aufkommender Tierbordelle.
Nun fand am 17. Oktober 2012 eine Anhörung im Agrarausschuss zur Änderung des Tierschutzgesetzes statt. Gefragt waren Verbände sowie Sachverständige, unter anderem Dr. Thorsten Gerdes, Strafrichter am Landgericht Detmold. Dieser argumentierte sehr aufgeräumt gegen ein strafrechtliches Sodomieverbot, wie bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme. Auch auf Nachfrage von MdB Undine Kurth, Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen für Tierschutzpolitik, reagierte er ruhig. Im Gegensatz zu einer Zuhörerin im Hintergrund, deren Gesichtszüge deutlich entgleisen (Video ab 01:35).
Netter Fund :D
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