Bushido ist wegen Beleidigung einer TV-Container-Insassin über Facebook und Twitter zur Zahlung von 8.000 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin waren alle vier Äußerungen – „XXX du Nutte!!!!!!!!“, „XXX du Kacke!!!“, „XXX sieht aus wie ne Mischung aus Der Joker, nem Schimpansen, Michel Jackson und Tatjana Gsell“ sowie „XXX hat so nen ekligen Zellulitiskörper pfui Teufel“ – als Schmähkritik einzustufen. Die Klägerin hatte Geldentschädigung von 100.000 Euro gefordert, aber dies erschien dem Gericht unangemessen, weil Äußerungen von Rappern mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen werden.
XXX – komischer name.
aber mal im ernst, wieso wird der name denn verschleiert? muss man das so machen?
eine googlei von ca 20sek mit dem rest des zitats bringt namen und foto zum vorschein, und zwar beim berliner kurier, das scheint irgendsoein berliner boulevardblättchen zu sein, die dürfen das?
@FK Ach, lassen wir die arme Dame in Ruhe. Sie muss schon 93% der Verfahrenskosten zahlen, weil zu gierig.
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