Im Tierreich geschehen oft überraschende Dinge. Meistens bleiben diese Dinge unbeobachtet, aber manchmal werden sie gefilmt. Beispielsweise im Zoo von Honolulu: ein gemeiner Schimpanse mit einem Frosch im artenübergreifendem Oralverkehr. Das folgende Filmchen zeigt keine Tierpornografie, denn dann müsste es „sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben“ (§ 184a StGB). Allerdings erscheinen andere juristische Aspekte interessant. Es könnte über ein Recht am Bild des eigenen Tieres nachgedacht werden. Oder sogar über eine geschützte Intimsphäre für Primaten und Amphibien? Wider den tierischen Ernst!