Bundeskopierstelle für jugendgefährdende Medien

Was machen, wenn ein Pornofilm nicht mehr erhältlich ist? Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt (Az.: 13 K 4674/13), dass die Bundesprüfstelle gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz eine Kopie aushändigen muss, wenn es sich „um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt“. Dieses Urteil betrifft hunderte Filme, die nun per Antrag bestellt werden können.

 

Nachtrag: Im Berufungsverfahren wurde vom Oberverwaltungsgericht keine Kopierpflicht gesehen und mit Urteil vom 24. Mai 2016 (Az:15 A 2051/14) die Klage abgewiesen. Die Revision ist zugelassen.

2 Gedanken zu „Bundeskopierstelle für jugendgefährdende Medien

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