Die geheime Sperrliste

Deutsche Suchmaschinen (z.B. google.de) sperren mehr als 4.500 Websites, welche von der Bundesprüfstelle indiziert und in eine „Liste jugendgefährdender Medien“ aufgenommen wurden. Diese Sperrliste bleibt geheim. Informationsfreiheitsklagen gegen die Bundesprüfstelle sind 2013 und 2016 gescheitert, weil aus richterlicher Warte „mit Veröffentlichung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Verletzung der Unversehrtheit der Rechtsordnung droht“. Im Jahr 2014 gelang eine Entschlüsselung der Liste mit über 3.000 Einträgen. Während es 2010 nur rund die Hälfte aller Listeneinträge gab.

 

4 Gedanken zu „Die geheime Sperrliste

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  2. Gernot

    „Verletzung der Unversehrtheit der Rechtsordnung“ durch einen Strom von Einsen und Nullen. Soso.
    Was für ein Schwachsinn.
    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entsteht erst durch Taten. Und die können auch dadurch provoziert werden, dass der Staat (also hier die Gerichte) vorschreiben wollen, was Leute ansehen dürfen.

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