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Einwilligung zur Fotoveröffentlichung auf erotischer Website

Eine Einwilligung zur Fotoveröffentlichung ist auch dann wirksam, wenn der genaue Zweck der Aufnahmen – sei er sportlicher oder auch erotischer Natur – nicht angesprochen worden sein sollte. Noch offene vertragliche Honoraransprüche machen eine Einwilligung in die Verbreitung der Aufnahmen im leichtbekleideten Zustand nicht hinfällig. (Leitsatz)

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