Pressemitteilung vom 26. November 2009:
Der Landesvorstand der Frauen-Union setzt sich dafür ein, die von der EU-Kommission eröffnete Grundsatzdebatte über den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze (MwSt-Sätze) auch zu nutzen und eine generelle Regelung einzufordern, die besagt, dass für Produkte des täglichen Bedarfs für Kinder grundsätzlich nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt.
„Während bei Hartz IV das Kindergeld direkt in die Fördersätze eingerechnet wird und diese Familien auch nicht von den Steuerfreibeträgen profitieren, trägt die Senkung der Mehrwertsteuer direkt zu einer systematischen Familienförderung bei!“ so die Vorsitzende der Frauen-Union, Eva Wybrands.
Eine generelle Ausweitung der ermäßigten Steuertatbestände würde aber dem Bestreben, die Staatsverschuldung zu senken, zuwider laufen. Daher schlägt die FU als Kompensation vor, zu überprüfen, ob der ermäßigte Steuersatz für alle Gegenstände und Dienstleistungen, auf die er z. Zt. anwendbar ist, tatsächlich gerechtfertigt ist. Als Kompensation für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für Produkte des täglichen Bedarfs für Kinder sollen die Gegenstände und Dienstleistungen mit z. Zt. ermäßigten MwSt-Satz, die nicht zwingend dem Allgemeinwohl, sondern nur dem Einzelnen zu gute kommen, mit einem höheren Steuersatz versehen werden, wie z. Bsp.
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