Wegen der Titel „Geschwisterliebe“, „Claudia hat ´nen Schäferhund“ und „Schlaflied“ wurden Die Ärzte bzw. deren LP Ab 18 am 13. Oktober 1987 in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen. Diese vorläufige Anordnung wurde am 10. Dezember 1987 durch das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle bestätigt (Auszug aus Entscheidung Nr. 3788):
Der Text des Liedes „Geschwisterliebe“ verherrlicht und verharmlost ein Sexualverhalten, das durch § 171 Abs. 2 Satz 2 StGB verboten und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. Dies ist in der BPS-Entscheidung Nr. 2778 ausführlich dargelegt, mit der die Schallplatte „Die Ärzte“ wegen des inhalts- und titelgleichen Liedes „Geschwisterliebe“ indiziert worden ist. Auf die Begründung dieser Entscheidung, die in vollem Wortlaut im BPS-Report Nr. 2/87, S. 17 und Heft 4/87, S. 21 abgedruckt ist, wird Bezug genommen.
Das Lied „Claudia hat ’nen Schäferhund“ schildert Geschlechtsverkehr eines Mädchens mit einem Schäferhund und einem Pferd. Solches Sexualverhalten, das der Würde des Menschen (Art. 1 GG) zutiefst widerspricht (§ 6 Nr. 3 GjS), wird darin verherrlicht und verharmlost. In seiner Gesamttendenz erschwert der Text den Jugendlichen die Einordnung ihres noch in der Entwicklung begriffenen Sexualverhaltens in ihre Gesamtpersönlichkeit. Darüberhinaus verstößt die Schallplatte wegen dieses Liedes gegen das Verbot des § 184 Abs. 3 StGB, wonach es verboten ist, Medien mit einem sodomotischen Inhalt überhaupt herzustellen und/oder zu verbreiten.
Das „Schlaflied“ ist inhalts- und titelgleich mit dem Lied auf der rechtskräftig indizierten Schallplatte „Die Ärzte – Debil“ und „Die Ärzte – ab 18“.
Nach 17 Jahren befasste sich die Bundesprüfstelle am 2. Dezember 2004 erneut mit „Ab 18“ und kam zu dem Ergebnis, dass nur noch Geschwisterliebe jugendgefährdend sei. Am Ende der Entscheidung Nr. 5265/04 heißt es lapidar:
Es bleibt dem Verfahrensbeteiligten jedoch unbenommen… den Tonträger mit Ausnahme des indizierten Titels „Geschwisterliebe“ neu aufzulegen.