Ein Gedanke zu „Halbnacktes vom BGH

  1. Robert

    Der Kläger ist Fotograf. Er hat das im Antrag wiedergegebene Lichtbild angefertigt, das eine bekannte Fernsehmoderatorin zeigt.

    Hab ich mir doch gleich gedacht – und anschließend die Tags dieses Artikels gesehen. *dough* Aber auch dem BGH scheint die Dame zu gefallen: Das Foto ist in recht guter Qualität im Urteil. Ist das auch eine Art „Streisand-Effekt“?

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