In zwei Urteilen entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 23. März 2011 über medienrechtliche Streitigkeiten, mit dem Ergebnis, dass der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei Anwendung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) kein Beurteilungsspielraum zukommt.
Aktenzeichen: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513; 7 BV 09.2517
Zum Urteil des BayVGH Az. 7 BV 09.2517 teile ich mit, daß die unterlegene BLM keine Revision eingelegt hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Dr. Daniel Kötz
Vielen Dank für die Mitteilung.