Rechthaber 17. Juli 2009 um 11:04 Uhr Jedenfalls ist der rote Riesenschwengel keine Tatsache, weshalb die üble Nachrede nach § 186 StGB ausscheidet.
Pornoanwalt Beitragsautor31. Juli 2009 um 10:44 Uhr Hier gibt es einen weiteren potenten Steinmeier: http://ahoipolloi.blogger.de/stories/1456905/
Jedenfalls ist der rote Riesenschwengel keine Tatsache, weshalb die üble Nachrede nach § 186 StGB ausscheidet.
Wer wird geschmäht? Der Penis oder Frank-Walter??
Hier gibt es einen weiteren potenten Steinmeier: http://ahoipolloi.blogger.de/stories/1456905/