Staatsanwaltschaft Gera „Fickt Euch!“

2 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Gera „Fickt Euch!“

  1. Gernot

    Je nun, dergleichen anzuzeigen setzt aber gewiss auch eine hohe, der meinen weit überlegene Moral voraus. Respekt und Achtung!
    Und dass Bauarbeiter tragen, was sie wollen, geht ja auch gar nicht, wenn es nicht entweder niedlich ist oder von streng demokratischem Bewusstsein geprägt, wie z.B.: „fck nzs“.

  2. Philipp Rhein

    Interessant ist neben der (wie ich finde, sehr eingehenden und durch die Darlegung zutreffender Beispiele im Ergenis auch überzeugenden) Analyse der Staatsanwaltschaft Gera auch eine genauere Betrachtung des Rechtsgutsträgers der Ehre. Dieser kann nämlich nur eine natürliche Persone (Studenten) nicht aber der AStA selbst sein. Ein „Fickt e u c h“, also eindeutig an die Studenten nicht als Personen an sich, sondern in ihrer Funktion als AStA kann sich nur dann auf sie persönlich durchschlagen, wenn ihr Identifikation mit dieser „Rolle“ als Mitglied des AStA derart persnönlichkeitskonstituierend ist, dass die Worte sich nahezu direkt auf sie persönlich durchschlagen. Da dies bereits bei Soldaten („Alle Soldaten sind Mörder“) und Polizisten („ACAB“) abgelehnt wurde und nicht ersichtlich ist, dass die (im übrigen zwangsläufig temporäre) Mitgliedschaft im AStA die Persönlichkeit mehr ausmacht als ein lebenslanger Beruf sowie Vereidigung und kaserniertes Zusammenleben mit Kammeraden (bei Soldaten), scheidet eine Strafbarkeit nach § 183 StGB bereits mangels Rechtsgutsträger aus (unabhängig von der Qualität der Äußerung).

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