„Blowjob“ ist Gerichtssprache

Zeichnerische Darstellung von Fellatio (Wikipedia, CC BY-SA 3.0)

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Januar 2018 (1 StR 625/17):

Das Landgericht hat durch die Verwendung weniger einzelner, ursprünglich aus der englischen Sprache stammender Begriffe (wie „Blow-Job“ oder „Doggy-Style“)… im Urteil nicht gegen § 184 GVG [„Die Gerichtssprache ist deutsch.“] verstoßen. Dabei kann offenbleiben, ob die genannten Begriffe nicht ohnehin bereits in die deutsche Sprache übernommen worden sind, worauf der Generalbundesanwalt hinweist.

3 Gedanken zu „„Blowjob“ ist Gerichtssprache

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  3. Gernot

    Erklärt doch einfach Englisch als in die deutsche Sprache übernommen oder Englisch für deutsch, hurra! Parallelen zur Bevölkerungszusammensetzung ließen sich finden.

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