Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Januar 2018 (1 StR 625/17):
Das Landgericht hat durch die Verwendung weniger einzelner, ursprünglich aus der englischen Sprache stammender Begriffe (wie „Blow-Job“ oder „Doggy-Style“)… im Urteil nicht gegen § 184 GVG [„Die Gerichtssprache ist deutsch.“] verstoßen. Dabei kann offenbleiben, ob die genannten Begriffe nicht ohnehin bereits in die deutsche Sprache übernommen worden sind, worauf der Generalbundesanwalt hinweist.
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Erklärt doch einfach Englisch als in die deutsche Sprache übernommen oder Englisch für deutsch, hurra! Parallelen zur Bevölkerungszusammensetzung ließen sich finden.