Porno-Ping-Pong

In den vergangenen Wochen wurden vom Justizministerium verschiedenste Entwürfe eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) vorgelegt. Während es im ersten Entwurf vom 14. März 2017 hieß, dass die einfache Pornografie nicht aufgeführt sei, „da diese … im Internet bereits effektiv verfolgt werde“, war es wenige Tage später gemäß § 184d StGB verboten, in sozialen Netzwerken „einen pornographischen Inhalt mittels … Telemedien … zugänglich“ zu machen. Gestern erfolgte eine erneute Kehrtwende und die einfache Pornografie ist wieder raus. Da bleibt nur eine Schlussfolgerung: Unser aller Justizminister spielt gerne Porno-Ping-Pong. Warten wir den nächsten Aufschlag ab…