Keine 21 Orgasmen

Vor dem Landgericht Düsseldorf stritten diese Woche zwei Kondomhersteller über eine werberechtliche Frage. Ist der Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf der Verpackungsrückseite erlaubt?  Das Berliner StartUp Einhorn hatte dafür eine einstweilige Verfügung kassiert, aber wollte sich damit nicht abfinden. Die Angaben seien „von vorneherein nur dazu geeignet, satirisch verstanden zu werden“. Sie richteten sich an eine junge Käuferschaft, die Spaß verstehe. „Kann Spuren von Feenstaub enthalten“, stehe ebenfalls auf der Verpackung. Weniger Spaß verstand das Gericht. Der Spruch könne zum männlichen Mehrfachgebrauch verleiten. Kondome seien Medizinprodukte, es gehe um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten, also um erhebliche Risiken. Das Urteil soll am 26. November 2015 verkündet werden. Einhorn ist dennoch bereits dabei, das juristische Duell in bare Münze zu verwandeln. Im Online-Shop wird seit Dienstag angepriesen: „Das Orgasmuspaket – bekannt aus dem Gerichtssaal.“

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