Die bayerische Landesmedienanstalt wird Werbung für Prostitution und Sexspielzeug in Radio und Fernsehen verbieten. Laut Beschluss des Medienrates vom 24. Juli 2014 soll entsprechende Werbung gemäß „Art. 111 a Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung… nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden“ dürfen. Damit reagiere man auf „vermehrte Beschwerden von Hörern und Zuschauern.“
lol.
ist schon etwas älter, aber wenn das wirklich durch ging, wie soll das dann durchgesetzt werden. Strahlen dann Sender in Bayern andere WErbung aus als im REst der Republik? :D
zu geil und völlig unnötig. es gibt so viele wichtigere Punkte, die man angehen sollte…