Gern gelesene Sätze

Aus dem Beschluss eines Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014:

…das private Interesse der Antragsteller an dem vorläufigen Aufschub der Vollziehung der in dem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Verwaltungsakte. Denn die von den Antragstellern gegen den Bescheid erhobene Klage wird voraussichtlich Erfolg haben. Die mit dieser Klage angefochtenen Verwaltungsakte sind nach der in Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage rechtswidrig und verletzen die Antragsteller in ihren Rechten.