Bundeswehr verbietet pornografische Tätowierungen

Gemäß einer neuen Dienstvorschrift des Bundesverteidigungsministeriums ist es Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr untersagt Tätowierungen zu tragen, die „pornografische Motive aufweisen“ (Nr. 603). Ein Verstoß kann zum Ausschluss führen. Die Vorschrift tritt am 1. Februar 2014 in Kraft.