Im Frühjahr war sich ein Kollege aus Süddeutschland nicht zu schade, mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin anzuschwärzen. Diese schrieb nun zurück:
Allein aufgrund des Umstandes, dass der Kollege Dörre als Jugendschutzbeauftragter im Impressum einer Website genannt wird, welche pornografischen Inhalt aufweist, ist ein berufsrechtlich zu prüfendes Fehlverhalten nicht ersichtlich.
Namen von Denunzianten und selbst ernannten Blockwarten sollten veröffentlicht werden.
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“