{"id":5927,"date":"2011-03-29T14:25:15","date_gmt":"2011-03-29T12:25:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/?p=5927"},"modified":"2011-03-29T14:30:56","modified_gmt":"2011-03-29T12:30:56","slug":"eugh-generalanwalt-uber-das-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pornoanwalt.de\/?p=5927","title":{"rendered":"EuGH-Generalanwalt Villal\u00f3n spricht \u00fcber das Internet"},"content":{"rendered":"<p>Aus den <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79889670C19100161&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL\">Schlussantr\u00e4gen<\/a> des EuGH-Generalanwalts Villal\u00f3n vom 29. M\u00e4rz 2011 in den Rechtssachen &#8222;eDate Advertising GmbH gegen X&#8220; (C\u2011509\/09) und &#8222;Olivier Martinez, Robert Martinez gegen Soci\u00e9t\u00e9 MGN Limited&#8220; (C\u2011161\/10):<\/p>\n<p>Das Auftauchen und die Entwicklung des Internets und insbesondere des World Wide Web im Laufe des letzten Jahrzehnts des vergangenen Jahrhunderts haben eine tief greifende Ver\u00e4nderung bei der Art und Weise und den Techniken der Verbreitung und des Empfangs von Informationen bewirkt. Als Folge dieses Ph\u00e4nomens gibt es zurzeit zahlreiche rechtliche Kategorien, deren Konzeption und Umfang einer Neuausrichtung bedarf, wenn sie auf soziale und gesch\u00e4ftliche Beziehungen im Netz angewandt werden. Die vorliegende Rechtssache wirft derartige Zweifel auf dem Gebiet der internationalen gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeit auf, da die bisherigen Antworten des Gerichtshofs ohne eine gewisse Nuancierung oder m\u00f6glicherweise mehr als das nicht f\u00fcr den universalen und freien Charakter der \u00fcber das Internet verbreiteten Information passen.(31)<\/p>\n<p><!--more-->Ohne dass es erforderlich w\u00e4re, zu den Zeiten zur\u00fcckzugehen, in denen das gesprochene und weniger das geschriebene Wort das Mittel schlechthin der sozialen Kommunikation war, gehen die Meinungs\u2011 und Kommunikationsfreiheiten, so wie wir sie kennen, ganz besonders auf den Moment zur\u00fcck, in dem es m\u00f6glich wurde, es in gedruckter Form zu verbreiten. Zugleich war die schriftliche und allgemein grafische Kommunikation seither immer eine Kommunikation auf einem Papiertr\u00e4ger. Diese technischen Innovationen lie\u00dfen es zu, nach und nach die genannten Freiheiten, deren Modell sich ohne Schwierigkeiten auf auf Schall\u2011 und Bildwellen basierende Verbreitungsmittel \u00fcbertragen lie\u00dfe, zu beanspruchen und zu proklamieren.(42)<\/p>\n<p>Mit der Erfindung und Einf\u00fchrung des Internets und des World Wide Web wurde mit dieser Tendenz zur territorialen Fragmentierung der Informationsmedien vollst\u00e4ndig gebrochen. Sie wurde vielmehr so weit gewendet, dass sich die Informationsverbreitung von einem nationalen zu einem globalen Ph\u00e4nomen entwickelte. Mit der Verwendung eines technischen und immateriellen Tr\u00e4gers, der eine massive Speicherung von Informationen und ihre sofortige Verbreitung an jeden beliebigen Ort auf dem Planeten erlaubt, schafft das Internet eine Plattform, die es in den Techniken der sozialen Kommunikation zuvor nie gab. Auf diese Weise bewirkt das Internet zum einen eine Ver\u00e4nderung unserer r\u00e4umlichen\/territorialen Vorstellung von Kommunikation, indem es die sozialen Beziehungen globalisiert und die Bedeutung der regionalen oder staatlichen Dimension minimalisiert \u2013 bis hin zur Schaffung eines immateriellen, nicht greifbaren Raums, des \u201eCyberspace\u201c, der frei von Grenzen und Beschr\u00e4nkungen ist. Zum anderen ver\u00e4ndert das Internet die zeitliche Vorstellung der entsprechenden Beziehungen, und zwar sowohl durch den sofortigen Zugang zu seinen Inhalten als auch durch den potenziell dauerhaften Verbleib im Netz. Wenn ein Inhalt erst einmal im Netz zirkuliert, ist seine Pr\u00e4senz dort grunds\u00e4tzlich unbegrenzt.(43)<\/p>\n<p>Als Folge des oben Dargelegten w\u00e4hlt ein Informationsmedium, das sich daf\u00fcr entscheidet, seine Inhalte \u00fcber das Netz zu verbreiten, eine Methode der \u201eVerbreitung\u201c, die sich radikal von der unterscheidet, die herk\u00f6mmliche Tr\u00e4ger erfordern. Im Gegensatz zur Presse erfordert eine Website keine vorherige unternehmerische Entscheidung \u00fcber die Zahl der zu verbreitenden oder zu druckenden Exemplare, da die Verbreitung umfassend und sofort erfolgt: Sie ist bekanntlich an jedem beliebigen Ort auf der Welt zug\u00e4nglich, an dem ein Zugang zum Netz besteht. Auch der Zugang zu dem Medium ist anders, ebenso wie die Techniken der Werbung im Umfeld des Produkts. Das Netz erlaubt, wie ich gerade dargelegt habe, einen dauerhaften und universellen Zugang mit sofortiger \u00dcbermittlung zwischen Privatpersonen. Selbst die im Internet existierenden zahlungspflichtigen Medien unterscheiden sich von denjenigen auf anderen Tr\u00e4gern dadurch, dass es f\u00fcr ihren Erwerb in der Regel keine r\u00e4umlichen Beschr\u00e4nkungen gibt.(44)<\/p>\n<p>Ferner ist das Internet im Unterschied zu den herk\u00f6mmlichen Medien dadurch gekennzeichnet, dass die Politik in hohem Ma\u00dfe abwesend ist. Der globale Charakter des Internets erschwert einen Einfluss der Politik auf die im Netz vorgenommenen T\u00e4tigkeiten und m\u00fcndet in eine Deregulierung, die von nicht wenigen kritisiert wird. Zur materiellen Deregulierung tritt zudem die Fragmentierung in Streitsachen hinzu, eine verstreute Mischung nationaler Rechtsordnungen mit ihren jeweiligen Vorschriften des internationalen Privatrechts, die sich \u00fcberlagern und eine Ann\u00e4herung an die Normen, die einen konkreten Rechtsstreit regeln, erschweren k\u00f6nnen.(45)<\/p>\n<p>Die gerade dargestellten Charakteristika wirken sich unbestreitbar auf der Ebene des Rechts aus. Die globale und sofortige Verbreitung von Informationsinhalten im Internet f\u00fchrt dazu, dass ein Herausgeber, wie gesagt, zahlreichen lokalen, regionalen, staatlichen und internationalen Regelungen unterliegt. Durch das Fehlen eines globalen Regelungsrahmens f\u00fcr Informationst\u00e4tigkeiten im Internet \u2013 in Verbindung mit der Vielfalt der von den Staaten vorgesehenen Normen des internationalen Privatrechts \u2013 sind die Medien zudem einem fragmentierten, aber auch potenziell widerspr\u00fcchlichen rechtlichen Rahmen ausgesetzt, da das, was in einem Staat verboten ist, in einem anderen Staat erlaubt sein k\u00f6nnte. Die Notwendigkeit, den Medien Rechtssicherheit zu verschaffen und entmutigenden Situationen aufgrund der rechtm\u00e4\u00dfigen Aus\u00fcbung der Informationsfreiheit (sogenannter chilling-effect) vorzubeugen, wird damit zu einem Ziel, das der Gerichtshof ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen hat.(46)<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird die Kontrolle des Mediums \u00fcber seine Verbreitung und den Zugang zu ihm umst\u00e4ndlich und unter Umst\u00e4nden unm\u00f6glich. Von dem Moment an, zu dem ein Informationsinhalt in das Netz eingeht, werden die Einzelnen unmittelbar, freiwillig oder unfreiwillig, zu Verbreitern der Information, sei es \u00fcber soziale Netze, elektronische Post, Links, Blogs oder beliebige andere Mittel, die das Internet bereitstellt. Sogar die Beschr\u00e4nkung von Inhalten \u00fcber einen \u2013 gegebenenfalls r\u00e4umlich begrenzten \u2013 kostenpflichtigen Seitenzugang st\u00f6\u00dft auf erhebliche Schwierigkeiten, soweit die massive Verbreitung einer Information verhindert werden soll. In der Folge werden die Kontrolle und die Messung der Auswirkungen einer Information oder ihre Verbuchung, f\u00fcr die es bei den herk\u00f6mmlichen Medien in erheblichem Ma\u00dfe verl\u00e4ssliche Techniken gab, zu einer unm\u00f6glich zu erf\u00fcllenden Aufgabe, wenn die Information im Netz zirkuliert.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Anm.: Rechtsanwalt Marko D\u00f6rre war f\u00fcr die eDate Advertising GmbH in der Rechtssache C\u2011509\/09 vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus den Schlussantr\u00e4gen des EuGH-Generalanwalts Villal\u00f3n vom 29. 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