{"id":4635,"date":"2010-09-07T19:49:25","date_gmt":"2010-09-07T17:49:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/?p=4635"},"modified":"2011-04-10T21:26:03","modified_gmt":"2011-04-10T19:26:03","slug":"duke-nukem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pornoanwalt.de\/?p=4635","title":{"rendered":"Duke Nukem"},"content":{"rendered":"<p>Seit 13 Jahren befindet sich der Shooter <a rel=\"external\" href=\"http:\/\/www.dukenukemforever.com\/\" target=\"_blank\">Duke Nukem Forever<\/a> in Entwicklung. Nun soll das Computerspiel tats\u00e4chlich im n\u00e4chsten Jahr  in den Handel kommen. Dies k\u00fcndigte die Entwicklerfirma <a rel=\"external\" href=\"http:\/\/www.gearboxsoftware.com\/\" target=\"_blank\">Gearbox Software<\/a> auf der Spielemesse Penny Arcade Expo (PAX) an, wie <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Duke-Nukem-Forever-Totgesagte-leben-laenger-1072543.html\" target=\"_blank\">heise.de<\/a> berichtet.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/?p=4635\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4640\" src=\"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/wp-content\/uploads\/2010\/09\/duke-nukem-3d.jpg\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"375\" srcset=\"https:\/\/pornoanwalt.de\/wp-content\/uploads\/2010\/09\/duke-nukem-3d.jpg 500w, https:\/\/pornoanwalt.de\/wp-content\/uploads\/2010\/09\/duke-nukem-3d-300x225.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die letzte Ver\u00f6ffentlichung des Spiels erfolgte am 29. Januar 1996 unter dem Titel <a href=\"http:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Duke_Nukem_3D\" target=\"_blank\">Duke Nukem 3D<\/a> und wurde von der Bundespr\u00fcfstelle indiziert. Hier ein Auszug aus der Entscheidung, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli 1996:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&#8222;Die Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Schriften hat einstimmig entschieden: das Computerspiel DUKE NUKEM 3D (Shareware- und Vollversion), 3D Realms Entertainment, Garland\/USA wird in die Liste der jugendgef\u00e4hrdenden Schriften eingetragen.<\/p>\n<p>Die Unterhaltungs Software Selbstkontrolle (USK), Berlin, bescheinigt einer gleichnamigen PC-Vollversion nicht n\u00e4her bezeichneter Sprache mit Gutachten vom 14.05.96 &#8222;f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahre nicht geeignet&#8220; und dar\u00fcberhinausgehend &#8222;in seiner Anlage jugendgef\u00e4hrdend&#8220; zu sein (USK-Ordnungs-Nr. 1716\/96). Als Folge &#8222;m\u00f6glichst effektiven Abschlachtens bzw. fortgesetzten T\u00f6tens&#8220; in Teilen wehrloser menschlicher Gegner werden Abstumpfungseffekte (inform einer bewu\u00dftseinsm\u00e4\u00dfigen Verrohung und Verharmlosung von Gewalt) prognostiziert. Besondere Erw\u00e4hnung findet zudem die pseudohumoristische Bezeichnung des Einstiegslevels: &#8222;Hollywood Holocaust&#8220;, die &#8222;mit Befremden&#8220; registriert wird.<\/p>\n<p>Aufgewartet wird (in der Shareware-Version) die erste der insgesamt 3 Episoden der Vollversion: &#8222;L.A.Meltdown&#8220;. Deren Anteil am Gesamtumfang betr\u00e4gt ca. 25 %. Die Episode ist, wie die nachfolgenden, im L.A. des 21. Jahrhundert angesiedelt. Wieder einmal geht es darum, den Fortbestand menschlichen Lebens zu sichern und au\u00dferirdische Invasoren der Vernichtung anheim zu stellen.<\/p>\n<p>Von den insgesamt 6 Leveln der ersten Episode (5 Level + 1 Geheimlevel) wurden die ersten 4 vollst\u00e4ndig durchgespielt. Hierdurch ergab sich folgendes Bild:<\/p>\n<p>Eingangsstandbildern, die &#8222;Duke&#8220; in ramboverd\u00e4chtiger Aufmachung abbilden, folgt ein automatisch abspulendes Intro, das die Auswahl der nachfolgenden Szenen vornehmlich am Grad der Blutr\u00fcnstigkeit zu bemessen scheint. Dieses kann durch die Anwahl der Episode (zur Verf\u00fcgung steht hier nur die erste) sowie die Wahl einer von insgesamt 4 Schwierigkeitsstufen (&#8222;Piece of cake&#8220;, &#8222;Let&#8217;s rock&#8220;, &#8222;Come get some&#8220; und &#8222;Damn I&#8220;m good&#8220;) unterbrochen werden. (Die Wahl der Schwierigkeitsstufe ist einzig insofern bedeutend, als da\u00df sie Einflu\u00df auf Anzahl und Aggressivit\u00e4t der auftauchenden Monster nimmt). &#8222;Duke&#8220; findet sich, wahlweise dargestellt in Aufsicht oder aber anhand einer ins Bild ragenden, zun\u00e4chst klein-kalibrigen Schu\u00dfwaffe, auf dem Flachdach eines Hauses wieder. Dort gilt es mehrere Methangasflaschen zur Explosion zu bewegen, um alsdann durch eine freigesprengte Ventilator\u00f6ffnung in eine n\u00e4chtliche Stra\u00dfenschlucht zu gelangen. Diese ist ebenso realistisch wie aufwendig und liebevoll gestaltet. Ihr Eindruck wird durch eine Kinofassade dominiert; aufgesammelt werden k\u00f6nnen Medikits und diverse Ammunition, was sich im Kampf mit alsbald auftauchenden, comicartig gezeichneten Tigerkatzen als durchaus hilfreich erweist. Um die ebenfalls pistolenbewehrten Tigerkatzen &#8222;umzunieten&#8220;, bedarf es mehr als eines Pistolenschusses (sch\u00e4rfere Waffen stehen zun\u00e4chst nicht zur Verf\u00fcgung). Das Ableben gestaltet sich dennoch \u00fcberaus effektvoll: In einer auseinanderstrebenden blutigen Gewebemasse bleiben atomisierte Extremit\u00e4ten, aber auch die Aug\u00e4pfel, unschwer erkennbar.<\/p>\n<p>Im folgenden gilt es &#8222;Pipebomben&#8220; aufzusammeln oder gar einen geheimen Raum hinter dem Projektions-raum zu erkunden. Dort befindet sich eine in Tang gewickelte, nackte Frau. Versucht man diese, mittels der Leertaste, zu &#8222;knacken&#8220;, so ist die akkustische Aufforderung: &#8222;Kill me!&#8220; vernehmbar. Folgt man dieser Aufforderung, wird die Amazone zu einem blutigen Fleischklumpen.<\/p>\n<p>Die Stadtjugend\u00e4mter Bochum und K\u00f6ln beantragen die Indizierung der PC-Shareware-Version von DUKE NUKEM 3D, da diese jugendgef\u00e4hrdend im Sinne des \u00a7 1 Abs. 1 GjS sei. Das Stadtjugendamt Bochum verweist auf die Gefahr einer m\u00f6glichen sozialethischen Desorientierung, die sich &#8222;insbesondere aus dem Ein\u00fcben und unreflektierten T\u00f6tens der Gegner&#8220;&#8230;sowie der Tatsache, &#8222;da\u00df das Zusammentreffen mit Monstern zu einer &#8211; je nach Art der gew\u00e4hlten Waffe &#8211; blutig dargestellten Angelegenheit werde&#8220; ergebe. Das Stadtjugendamt K\u00f6ln verweist dar\u00fcberhinausgehend auf die sozialethisch desorientierende Wirkung unterschwellig transportierter und das weibliche Geschlecht betreffender Normen und Wertvorstellungen: In DUKE NUKEM 3D werden inszenierte Gewalthandlungsm\u00f6glichkeiten mit sexistischen Darstellungen verkn\u00fcpft. Die weiblichen Handlungsfiguren dienen als voyeuristischer Blickfang (&#8222;mal sehen, was sie noch ablegen&#8220;) und nett anzusehende Requisite, der man sich, bei Nichtgefallen auch entledigen kann. (&#8222;Was? Mehr habt ihr nicht zu bieten, dann mach ich euch wenigstens platt!&#8220;) Hier werden unterschwellige Normen und Wertvorstellungen in Bezug auf das weibliche Geschlecht transportiert, die als \u00e4u\u00dferst problematisch und besonders f\u00fcr m\u00e4nnliche Jugendliche in ihrer Entwicklung als desorientierend einzustufen sind.<\/p>\n<p>Die aus der Shareware-Version bekannte Episode (&#8222;L.A. Meltdown&#8220;) wurde um zwei zus\u00e4tzliche Episoden a 11 Leveln (&#8222;LunarApocalypse&#8220;\/&#8220;Shrapnel City&#8220;) erweitert, so da\u00df sich die Anzahl der Level auf insgesamt 28 addiert. &#8222;Storytechnisch blieb alles beim alten &#8211; wenn man den rudiment\u00e4ren Hintergrund\u00fcberhaupt &#8222;Story&#8220; nennnen darf &#8220; (zit. nach PC Player 7\/96 S.30).<\/p>\n<p>Die Frage nach Unterschieden zwischen indizierter Shareware-Episode und den zwei neu hinzugenom-menen beantwortet das (Unterhaltungs-) Software-Magazin POWER PLAY (7\/96 S. 98ff) zutreffend, wenn es ausf\u00fchrt &#8222;Am grunds\u00e4tzlichen Spielprinzizip \u00e4ndert sich nichts: Immer noch rennt Duke durch G\u00e4nge und ballert auf alles, was ihm in den Weg kommt &#8211; erst schie\u00dfen, dann denken.&#8220;<\/p>\n<p>DN3D kann wahlweise als Solo oder in drei Verschiedenen Multiplayer-Modi gespielt werden.<\/p>\n<p>An technischen Extras stehen bereit<\/p>\n<ul>\n<li>die M\u00f6glichkeit eines &#8222;Video&#8220;mitschnittes des Spielverlaufes,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> ein Level-Editor (zum Entwurf zus\u00e4tzlicher Spielszenarien),<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> sowie eine Art V-Chip, genannt &#8222;PARENTAL LOCK&#8220; (Vorh\u00e4ngeschloss, das den Eltern erlaubt &#8222;starke Gewalt und erwachsene Themen&#8220; (Diktion der Anleitung) weitgehend zu vermeiden).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Computerspiel DUKE NUKEM 3D war antragsgem\u00e4\u00df zu indizieren. Sein Inhalt ist offenbar geeignet (\u00a7 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal &#8222;sittlich zu gef\u00e4hrden&#8220; in \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach st\u00e4ndiger Spruchpraxis der Bundespr\u00fcfstelle sowie h\u00f6chstrichterlichter Rechtsprechung auszulegen ist.<\/p>\n<p>(&#8230;) So, wie DUKE NUKEM 3D generell f\u00fcr sich beansprucht, &#8222;komisch&#8220; zu sein, verfolgen auch die detailverliebten T\u00f6tungsanimationen: Das Wegspritzen von Blut- und Hautpartikeln, Wegsprengen ganzer K\u00f6rperteile etc., alleine das Ziel, Fun-Erlebnisse zu vermitteln. Der Dipl.P\u00e4d. Gerald J\u00d6RNS schl\u00e4gt von hieraus die Br\u00fccke zur &#8222;Lust an der Gewalt&#8220;, zur &#8222;puren Lust zu zerst\u00f6ren, zu bedrohen oder zu zerschlagen, als einer bei Kindern und Jugendlichen vermehrt zu beobachtenden Verhaltensweise, auf die die Gesellschaft meist ohnm\u00e4chtig reagiert&#8220;. F\u00fcr ihn ist das 3D-Labyrinth virtuelles Abbild der komplexen Lebenswelt; n\u00e4hrt die virtuelle Allgegenwart feindlich gesonnener Figuren Gef\u00fchle der Bedrohung, die im realen Alltag fortwirken und \u00c4ngste sch\u00fcren, die wiederum h\u00e4ufig genug Ausl\u00f6ser f\u00fcr Gewalthandlungen sind.<\/p>\n<p>Da die Kunstfreiheit auch die Wahl eines jugendgef\u00e4hrdenden, insbesondere Gewalt und Sexualit\u00e4t thematisierenden Sujets sowie dessen Be- und Verarbeitung nach der vom K\u00fcnstler selbst gew\u00e4hlten Darstellungsart umfa\u00dft, ist zu pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen des Art. 5 III 1 GG vorliegen und wie die Belange der Kunstfreiheit im vorliegenden Falle zu gewichten sind.<\/p>\n<p>Gleichwohl ist zu pr\u00fcfen, ob das Geschehen m\u00f6glicherweise derart \u00fcbertrieben inszeniert ist, da\u00df es nicht emstgenommen wird. So glaubt der Verfasser einer ins FIDO-Net gestellten Mailboxnachricht: &#8222;Das ganze Spiel trieft dermassen vor Selbstironie, dass es selbst der BPjS auffallen muss&#8230; &#8222;.<\/p>\n<p>Die nunmehr zu leistende Abw\u00e4gung von Kunst- und Jugendschutz wird in Besprechungen der (Unterhaltungs-) Software-Magazinen in Teilen vorweggenommen:<\/p>\n<p>&#8222;Primitiv ist NUKEM 3D sicherlich nicht &#8211; es gibt zahlreiche spielerische Details, zum Erfolg verhilft nicht hirnloses Ballern, sondern \u00fcberlegtes Vorgehen. Die Gewaltdarstellung hingegen erfolgt in der Tat bis zum Exze\u00df: Herumkullernde Aug\u00e4pfel, weggesprengte Extremit\u00e4ten und an der Wand herunterlaufende Blutspritzer sprechen f\u00fcr sich. F\u00fcr Kinder geeignet ist das Spiel unserer Meinung nach auf gar keinen Fall &#8211; genausowenig, wie es vergleichbare Filme oder B\u00fccher sind. (..) DUKE NUKEM 3D ist fiir Erwachsene konzipiert &#8211; und die k\u00f6nnen selbst entscheidetn, ob sie die virtuelle Gewalt m\u00f6gen&#8230;&#8220; (PC PLAYER 7\/96 S. &#8211;12)<\/p>\n<p>In der gleichen Ausgabe erkl\u00e4rt eine weibliche Rezensentin, ihre &#8222;Toleranz in Sachen Brutalo Quote&#8220; durch einige DUKE NUKEM 3D Szenen f\u00fcr \u00fcberschritten:<\/p>\n<p>&#8222;Das gnadenlose Abknallen nackter Frauen, die wehrlos gefesselt von der Decke h\u00e4ngen, finde ich, gelinde gesagt, daneben.. Das Spieldesign ist doch sonst nicht einfallslos, wenn es um die Handlungsm\u00f6glichkeiten des Duke geht. Warum rettet er die Opfer nicht einfach, indem er die Aliens und ihre Geiseln befreit? Das t\u00e4te seiner Macho-Rolle keinen Abbruch und lie\u00dfe ihn obendrein noch zum echten Helden werden. (..) Wirklich schade, wenn ein programmiertes Spiel mit zahlreichen interessanten Ideen durch \u00fcbertriebene Gewaltdarstellung versaut wird, nach dem Motto: brutaler, blutiger und deshalb besser.&#8220;<\/p>\n<p>Das Dreier-Gremium ist diesen Einsch\u00e4tzungen gefolgt und gelangt nach sorgf\u00e4ltiger Abw\u00e4gung der beiden G\u00fcter von Verfassungsrang zu dem Ergebnis, da\u00df auch bei summarischer Pr\u00fcfung der im unteren Bereich anzusiedelnde k\u00fcnstlerische Stellenwert des Computerspieles die extreme Jugendgef\u00e4hrdung nicht aufzuwiegen vermag und somit dem Jugendschutz im vorliegenden Falle der Vorrang zu gew\u00e4hren ist.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit 13 Jahren befindet sich der Shooter Duke Nukem Forever in Entwicklung. Nun soll das Computerspiel tats\u00e4chlich im n\u00e4chsten Jahr in den Handel kommen. Dies k\u00fcndigte die Entwicklerfirma Gearbox Software auf der Spielemesse Penny Arcade Expo (PAX) an, wie heise.de berichtet. Die letzte Ver\u00f6ffentlichung des Spiels erfolgte am 29. Januar 1996 unter dem Titel Duke [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1531,850,1535,1530,1532,279,1533,1048,1534],"class_list":["post-4635","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","tag-abstumpfungseffekt","tag-bundesprufstelle-fur-jugendgefahrdende-medien","tag-dreier-gremium","tag-duke-nukem","tag-jugendgefahrdend","tag-kunstfreiheit","tag-selbstironie","tag-usk","tag-virtuelle-gewalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4635","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4635"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4635\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6072,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4635\/revisions\/6072"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4635"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4635"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4635"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}