{"id":2776,"date":"2010-03-22T15:47:22","date_gmt":"2010-03-22T14:47:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/?p=2776"},"modified":"2010-03-23T09:05:47","modified_gmt":"2010-03-23T08:05:47","slug":"zur-scha%cc%88dlichkeit-von-pornografie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pornoanwalt.de\/?p=2776","title":{"rendered":"Zur Scha\u0308dlichkeit von Pornografie"},"content":{"rendered":"<p>In der aktuellen Expertise <a href=\"http:\/\/www.huchmedien.de\/expertisen\/expertise_pornographie.pdf\" target=\"_blank\">Pornografie und Jugend \u2013 Jugend und Pornografie<\/a> setzt sich <a href=\"http:\/\/www.pornoanwalt.de\/?p=1142\">Prof. Dr. Kurt Starke<\/a> mit wissenschaftlichem Hintergrundmaterial zum Thema auseinander, wobei der Schwerpunkt in der Rezeption und Wirkung von Pornografie liegt. Im Ergebnis h\u00e4lt der Sexualwissenschaftler die sch\u00e4dliche Wirkung von Pornografie auf Jugendliche f\u00fcr nicht belegt. Hier einige Zitate aus der sog. Quintessenz (S.101ff.):<\/p>\n<p>1. Die Recherchen und Untersuchungen haben ein eindeutiges Ergebnis: Eine scha\u0308dliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche kann nicht belegt werden. Es gibt zwar eine Fu\u0308lle von Hypothesen und Vermutungen, auch solche, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber genaue und u\u0308bergreifende Befunde liegen nicht vor.<\/p>\n<p>3. Darstellungen sexuellen Inhalts sind Teil der Menschheitsgeschichte. Vielleicht nicht fu\u0308r jeden und in jeder Beziehung ein erfreulicher, aber doch ein nicht wegzudenkender oder wegzuschlie\u00dfender Teil. Er ha\u0308ngt mit der u\u0308berragenden Bedeutung der Sexualita\u0308t im individuellen und im gesellschaftlichen Leben zusammen.<\/p>\n<p>4. Die Abwertung oder Verdammung von Pornografie beruht nicht oder nicht ausschlie\u00dflich oder nur vorwandlich auf unsa\u0308glichen Momenten, fragwu\u0308rdigen Einzelheiten oder subjektiv unertra\u0308glichen Elementen in pornografischen Produkten, sondern auf deren sexuellen Inhalt.<\/p>\n<p>6. Bestimmte Inhalte, die der Pornografie vorgeworfen werden, wie Gewalt oder ru\u0308cksta\u0308ndige Frauen- und Ma\u0308nnerrollen, sind nicht pornografiespezifisch und keine invarianten Merkmale von Pornografie. Sie mu\u0308ssen nicht nur dort und nicht nur in Medienangeboten u\u0308berhaupt, sondern prima\u0308r da beka\u0308mpft werden, wo sie sich real finden und ihren Boden haben, na\u0308mlich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, und sie mu\u0308ssen nicht als Symptom therapiert, sondern in ihren Ursachen erkannt werden, um ihnen entgegentreten zu ko\u0308nnen.<\/p>\n<p>8. Ma\u00dfnahmen gegen Pornografie, so unsinnig, falsch und unvertretbar sie auch sein mo\u0308gen, ko\u0308nnen aus Sorge um die Jugend und in einem Verantwortungsgefu\u0308hl fu\u0308r die junge Generation angestrebt werden. Dies kann aber auch nur vorgeschu\u0308tzt sein, um repressive Absichten zu verdecken, einem populistischen Aktionismus zu folgen oder um eine Klientelpolitik zu betreiben.<\/p>\n<p>9. Pornografie ist nicht verbietbar und nicht ausrottbar. Die beiden Pra\u0308dikatsadjektive in diesem Satz geho\u0308ren zusammen. Denn der finale Zweck von Verboten ist nicht die Bestrafung, sondern das Verschwinden des Verbotenen.<\/p>\n<p>10. Gru\u0308nde fu\u0308r die Nichtverbietbarkeit und Nichtausrottbarkeit gibt es viele. Ein erster und gewiss nicht der wichtigste Grund ist praktischer Natur. Angesichts ihrer quasi Unendlichkeit ist Pornografie nicht dingfest zu machen, und selbst wenn es legislativ gela\u0308nge, ein einheitliches Weltverbot zu erreichen, wa\u0308re es praktisch unmo\u0308glich, einen funktionierenden Verfolgungsapparat exekutiv aufzubauen. Das Gegenargument, es wenigsten zu versuchen, ist nicht stichhaltig, weil in der Selektivita\u0308t von Verfolgungen immer die Zufa\u0308lligkeit und die Willku\u0308r ihr Zepter schwingen. Ein Verbot, dass nicht durchsetzbar ist, ist sinnlos.<\/p>\n<p>12. 1973 wurde das Wort \u201ePornografie\u201c in das StGB der Bundesrepublik Deutschland eingefu\u0308hrt. Es hat sich nicht bewa\u0308hrt. \u201ePornografie\u201c ist ein in jeder Beziehung, aber vor allem im juristischen Bereich untauglicher Begriff. Daher wa\u0308re es an der Zeit, das Wort aus dem StGB herauszunehmen. Stattdessen ko\u0308nnte konkret benannt werden, was strafbar ist \u2013 und das ist schwer genug.<\/p>\n<p>13. In diesem Sinne ist der Blick auf \u00a7 184 und speziell \u00a7 184d des Strafgesetzbuches (StGB) sowie auf \u00a7 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu richten. \u00a7 184d Satz 2 StGB betont, dass \u201edurch technische oder sonstige Verkehrungen sichergestellt\u201c werden muss, dass \u201edie pornografische Darbietung\u201c Personen unter achtzehn Jahren nicht zuga\u0308nglich ist. Ausdru\u0308cklich wird in \u00a7 184d StGB eine Verbreitung \u201edurch Medien- oder Teledienste\u201c, also auch das Internet, angesprochen. A\u0308hnlich lauten die Verbotsvorschriften des JMStV. Nach \u00a7 184 in Verbindung mit \u00a7 184d StGB und \u00a7 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 JMStV werden also grundsa\u0308tzlich alle sexuellen oder erotischen Darstellungen und Darbietungen, die als pornografisch bewertet werden, auch einfach-pornografische Inhalte, fu\u0308r Jugendliche verboten&#8230; Aus Sicht der Sexualwissenschaft wie der Jugendforschung und in Anbetracht der Analysen in der vorliegenden Expertise sind die einschla\u0308gigen Paragrafen nicht nur unnu\u0308tz und praktisch nicht durchsetzbar, sondern latent oder tatsa\u0308chlich scha\u0308dlich fu\u0308r Jugendliche. Gefahren fu\u0308r Jugendliche, vor denen das Verbot \u201eeinfacher Pornografie\u201c schu\u0308tzen ko\u0308nnte, sind wissenschaftlich nicht nachweisbar. \u00a7 184 und \u00a7 184d StGB sollten deshalb jedenfalls im Hinblick auf \u201eeinfache Pornografie\u201c gestrichen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der aktuellen Expertise Pornografie und Jugend \u2013 Jugend und Pornografie setzt sich Prof. Dr. Kurt Starke mit wissenschaftlichem Hintergrundmaterial zum Thema auseinander, wobei der Schwerpunkt in der Rezeption und Wirkung von Pornografie liegt. Im Ergebnis h\u00e4lt der Sexualwissenschaftler die sch\u00e4dliche Wirkung von Pornografie auf Jugendliche f\u00fcr nicht belegt. Hier einige Zitate aus der sog. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[179,543,144,1120,1119],"class_list":["post-2776","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","tag-jugendschutz","tag-kurt-starke","tag-pornografie","tag-rezeption","tag-sexualwissenschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2776","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2776"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2776\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2787,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2776\/revisions\/2787"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2776"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2776"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pornoanwalt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2776"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}