Schlagwort-Archive: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Pornografie und Meinungsfreiheit

Mit deutlichen Worten urteilte am 26. Januar 2011 ein kalifornisches Berufungsgericht zum Verhältnis von Pornografie und Meinungsfreiheit. Der Kläger, der kostenpflichtige Pornos im Internet anbietet, war gegen Redtube.com wegen Wettbewerbsverzerrung durch die Instanzen gegangen und gescheitert. In der Klageschrift hatte er argumentiert, dass Betreiber mit Bezahlschranken durch unentgeltliche Streamingsites in ihrer Existenz bedroht seien. Dazu heißt es lapidar in der Urteilsbegründung:

In the 21st century, businesses of all kinds are having to adapt to a constantly changing commercial landscape.  The business that the parties describe as the “adult entertainment” industry is no exception.  Websites that originally made their money by offering such material on a subscription or pay-per-view basis are being replaced by “tube” websites which offer their content for free and make their money through advertising.

Aber das Gericht wies die Klage nicht nur ab, sondern ordnete das Verfahren auch als „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ (SLAPP) ein. Damit wird sie als Versuch gebrandmarkt, das in der US-Verfassung verbriefte Recht auf freie Rede einzuschränken:

We conclude that the plaintiff’s complaint was subject to a SLAPP motion because it arose from the defendants’ conduct in furtherance of their right of free speech on a public issue.

Und zum Verhältnis von Pornografie und Meinungsfreiheit stellten die Richter fest:

We agree with Bright (Anm.: Anbieter von Redtube.com) that the publication of a video on the Internet, whether it depicts teenagers playing football or adult entertainment qualifies as “conduct in furtherance of . . . free speech . . . .”

KEVIN CAMMARATA v. BRIGHT IMPERIAL LIMITED, BANGBROS.COM et al.

Randnotiz: Redtube.com steht in den Top Ten Blacklisted Websites auf Platz 7, noch vor Pornhub.com und Playboy.com. Auch die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Website indiziert, wie der Aufruf bei Google.de zeigt.

Frohes Fest

Entscheidung Nr. 4345 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 4.November 1993 bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr.224 vom 30.November 1993:

Die Maxi-CD-Single „Frohes Fest“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“, war antragsgemäß zu indizieren. Ihr Inhalt ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist…

Titel „Eins und Eins“: Unter besonderer Berücksichtigung der „phasenspezifischen Sensibilität“ der kindlichen bzw. jugendlichen Zielgruppe, bestanden an einer sexualethisch desorientierenden Wirkung keinerlei Zweifel. Der Text läuft, aufgrund seiner verzerrten unrealistischen und jeglicher situativer Einbettung ermangelnden Darstellung auf eine Verabsolutierung des „Sexualgenußes“ hinaus. Sexualität findet in der hier vorliegenden Skizzierung nicht als einvernehmliche, lustbringende Haltung zweier Sexualpartner statt, das Gegenüber wird vielmehr auf ein willfähriges, entpersonalisiertes Instrument zur Erlangung eigener Triebbefriedigung reduziert.

Titel „Frohes Fest“: Es besteht zweifelsohne die Gefahr, daß die im Text vorgespielte Häufung charakterlicher Defizite (Brutalität/ Zynismus/ Fatalismus/ Realitätssucht/ durch Rachemotive motivierte Ausbeutung) als der Lebenserfahung älterer Generationen adäquates, modellhaftes Abbild sozialer Realität mißverstanden wird… Verstärkt wird diese Wirkung durch die Tatsache, daß Kinder und Jugendliche „Die Fantastischen Vier“ aus der Werbung für einen bekannten Süßwarenhersteller kennen.

Volltext: BPjS-Entscheidung Nr. 4345 vom 4.November 1993

Fruchthäschen mit Nougatfüllung

Nein, es waren nicht die Rezepte für Wirsingrouladen (Nr. 07/2006) oder Fruchthäschen mit Nougatfüllung (Nr. 15/2006), die zur Indizierung der Fernsehzeitschrift rtv führten, sondern Telefonsexwerbung mit der Eignung, „Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren und damit im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.“ Meinte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Eine andere Ansicht hatte das Verwaltungsgericht Köln.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30. November 2007  (Az. 27 K 4437/06):

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Duke Nukem

Seit 13 Jahren befindet sich der Shooter Duke Nukem Forever in Entwicklung. Nun soll das Computerspiel tatsächlich im nächsten Jahr in den Handel kommen. Dies kündigte die Entwicklerfirma Gearbox Software auf der Spielemesse Penny Arcade Expo (PAX) an, wie heise.de berichtet.

Die letzte Veröffentlichung des Spiels erfolgte am 29. Januar 1996 unter dem Titel Duke Nukem 3D und wurde von der Bundesprüfstelle indiziert. Hier ein Auszug aus der Entscheidung, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli 1996:

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Wochenend Sex – für Sie und Ihn

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Entscheidung Nr. 5726 vom 10. Juni 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 93 vom 25. Juni 2010.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer 627. Sitzung vom 10. Juni 2010 beschlossen:

Das Magazin „Wochenend Sex  – für Sie und Ihn“ Nr. 2/2010, SPN Zeitschriften Verlags GmbH, Hamburg, wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

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Rammsteineske Entscheidung

Mit einem brutalen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln am 31. Mai 2010 (Az.: 22 L 1899/09) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den Arsch versohlt. Diese indizierte im November letzten Jahres das Album „Liebe ist für alle da“ von Rammstein wegen „verrohender Wirkung“. Dagegen setzte sich die Gruppe mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr und traf nun bei den rheinischen Richtern auf offene Ohren. In der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wird mit deutlichen Worten die „fehlende konkrete Würdigung“ der „Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit“ gerügt. Insbesondere habe die Bundesprüfstelle „ihre Begutachtungsaufgabe nicht erfüllt“ und „wesentliche Aspekte…  völlig unberücksichtigt gelassen“. Abschließend heißt es: „Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis (der Bundesprüfstelle) seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet.“ Autsch.

PS: Das Verwaltungsgericht wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Google und China

(Vorsicht: ernste Satire!)

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Mit großem Tammtamm droht Google an, sich nicht mehr der Zensur durch chinesische Behörden beugen zu wollen. In einer Pressemitteilung des Suchmaschinengiganten heißt es: „Wir haben jahrelang für die Chinesen zensiert, aber keinen angemessenen Marktanteil erhalten. Jetzt ist damit Schluss. Zensur muss sich lohnen.“

Was wird in China zensiert? Vorwiegend Pornografie. Nach Aussagen von Mao Xiaomao, Vizechef der Stelle für verbotene Publikationen, sind im vergangenen Jahr 15.000 pornografische Websites mit „mehr als 1,5 Millionen unzüchtigen Inhalten“ gesperrt worden. Google China war daran beteiligt.

Gleiche Probleme gibt es bei Google Deutschland. Hierzulande wird die Suchmaschine mit einer Sperrliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gefüttert und Suchergebnisse, die zu einer gelisteten Schmuddelseite führen, werden auf Google.de entfernt. Dazu ein Pressesprecher: „Wir unterwerfen uns den deutschen Behörden, weil wir schön blöd wären, unsere deutschen Umsätze wegen ein wenig Zensur aufzugeben .“

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