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Britische Zensurfantasien

Die britische Regierung plant – Medienberichten zufolge – den Internetprovidern der Insel die Auslieferung pornografischer Inhalte generell zu verbieten. Surfer, die sie dennoch sehen wollen, würden dann erst auf Anfrage freigeschaltet (Opt-In-Verfahren).

Medienminister Ed Vaizey will im Januar 2011 eine Konferenz mit Providern einberufen, die sich dabei verpflichten sollen, künftig keine Pornografie an private Internetanschlüsse zu übermitteln. „Es ist wichtig, dass die Provider eine Lösung erarbeiten, um Kinder zu schützen,“ sagte Vaizey und schob gleich eine Drohung nach: „Ich hoffe, sie kriegen das hin, damit wir das nicht per Gesetz regeln müssen.“

Das Drehbuch zu diesen britischen Zensurfantasien könnte die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geliefert haben. In deren Tätigkeitsbericht 2007-2008 steht:

Im Berichtszeitraum ist die Problematik unzulässiger (etwa pornografischer) und anderer problematischer Internetangebote aus dem Ausland zu einem Schwerpunkt der öffentlichen Debatte über den Jugendmedienschutz in Deutschland geworden. (Seite 41)

Vor diesem Hintergrund hat die KJM nun zunächst den Weg gewählt, mit den großen Access-Providern in Deutschland sowie mit der FSM und dem Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco) über die Problematik ins Gespräch zu kommen und… freiwillige Lösungen… zu finden.

Eine Zusage der Access-Provider hierzu konnte in dem Gespräch allerdings nicht erzielt werden… Die KJM sprach sich für eine Fortführung des Dialogs aus, machte aber deutlich, dass sie – sollten die Gespräche scheitern – von der Maßnahme der Sperrverfügungen, die im JMStV ausdrücklich vorgesehen und in den erwähnten Gutachten trotz Schwierigkeiten in der Praxis auch grundsätzlich als Möglichkeit bestätigt worden ist, Gebrauch machen werde. Zudem will sich die KJM für Gesetzesverschärfungen einsetzen, die die Access-Provider zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. (Seite 42)

In diesem Zusammenhang sind auch die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident
Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, wenig überraschend. Er sagte:

Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen.

Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

KJM drängt Provider zu freiwilligen Internetsperren

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) will sich für eine Verschärfung der Gesetze in Richtung auf Zugangssperren im Internet einsetzen, wenn Internet Service Provider (ISP) nicht freiwillig „unzulässige und jugendgefährdende Inhalte“ sperren.

Das stellte die für den Jugendmedienschutz im Rundfunk und Internet zuständige Kommission in ihrem Tätigkeitsbericht (PDF) für die Jahre 2007 und 2008 fest, berichtet heise.de.

Zudem veröffentlichte die KJM eine Pressemitteilung mit den „Fünf Thesen für einen besseren Jugendmedienschutz in Deutschland“.

These Nr.2: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“.

YouPorn gegen Internetsperren

YouPorn sorgt in der Netzgemeinde für Furore. Während die Mitzeichnungsfrist der ePetition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ in wenigen Stunden ausläuft, ist auf der Pornowebseite der folgende Aufruf zu sehen:

youporn