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Sky pimpert zur Primetime

An starken Schlagzeilen basteln Redaktionen gerne etwas länger, wie an einer Meldung des Medienmagazins DWDL.de besonders schön zu beobachten ist. Nachdem gestern ein Artikel über den Rechtsstreit zwischen dem Pay-TV-Anbieter Sky und der Resisto GmbH zunächst mit der Headline „Jugendschutz: Kopulation bei Sky wieder vor 23 Uhr“ eröffnete, wurde daraus später: „Hü und Hott: Sky lässt wieder zur Primetime pimpern“ und zum Schluss: „Sky lässt vorerst wieder zur Primetime pimpern“. Nachvollziehbar für jeden, der einen Feedreader verwendet. Das Netz vergisst nicht.

Schwedischer Porno mit Steuergeldern gedreht

In Stockholm feierte diese Woche der Film Dirty Diaries seine Premiere. In zwölf pornografischen Kurzgeschichten, die mit Handys aufgenommen wurden, geht es heiß zur Sache. „Wir zeigen Sexualität aus der weiblichen Perspektive“, sagte die feministische Regisseurin Mia Engberg. „Der Film wurde nicht gemacht, um Männern zu gefallen oder damit Geld zu verdienen.“ Während sich die Künstlerin also wenig Gedanken um Kosten und Ertrag macht, hat die Filmfinanzierung in der schwedischen Öffentlichkeit durchaus Diskussionen verursacht: „Dirty Diaries“ wurde nämlich mit 500.000 Kronen (rund 50.000 Euro) vom staatlichen Filminstitut gefördert. Uppsala.

Ganz andere und ernstere Sorgen plagen die deutsche Filmförderungsanstalt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 25. Februar 2009 das Filmförderungsgesetz (FFG) für verfassungswidrig erklärte, ist die Filmfinanzierung in eine große Krise gestürzt. Begonnen hatte der Rechtsstreit bereits vor fünf Jahren. Damals klagten mehrere große Kinoketten gegen die Heranziehung zur Zwangsabgabe. Die Kinos wollten die so genannte Filmtheaterabgabe nicht mehr bezahlen, die 2004 von zwei auf drei Prozent des Umsatzes erhöht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Klagen und erachtete den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Art. 3 Grundgesetz) für verletzt, weil Fernsehveranstalter ihren Kostenbeitrag mit der Filmförderungsanstalt – im Gegensatz zu den Kinos – frei aushandeln können. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Foto von Dirty Diaries.

Quellen:

The Local

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 C 47.07 bis 50.07 und 6 C 5.08 bis 9.08.

Vollerotik nicht unterscheidungskräftig

Mit Beschluss vom 28. Januar 2009, veröffentlicht am 3. April 2009, hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Wortmarke „Vollerotik“ nicht die notwendige Unterscheidungskraft gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1 Markengesetz besitzt und einem Freihaltungsbedürfnis gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 2 Markengesetz unterliegt. Der Begriff „Vollerotik“ ist vom ehemaligen Premiere-Geschäftsführer Dr. Georg Kofler für pornografisches PayTV erfunden worden.

vollerotik