Schlagwort-Archive: Markenrecht

READY TO FUCK

Der Bundesgerichtshof hat die Eintragung von READY TO FUCK als Wort-Bild-Marke abgelehnt. In der kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Az.: I ZB 89/11) wird in den Leitsätzen ausgeführt:

„Für die Beurteilung, ob eine Marke gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt, kommt es an… auch auf die Anschauung der Teile des Publikums, die dem Zeichen im Alltag begegnen. Maßstab für die Beurteilung des Sittenverstoßes ist eine normal tolerante und durchschnittlich sensible Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise. Die Wortfolge READY TO FUCK verstößt gegen die guten Sitten.“

Autsch

DPMA-Veröffentlichung im Markenblatt Nr. 46 vom 16. November 2012:
Eintragung einer Wort-Bildmarke (gelb/schwarz), Registernummer 302012029914.

via markenblog.de

Ben & Cherry’s

Der US-amerikanische Speiseeishersteller Ben & Jerry’s geht gerichtlich gegen den Pornoproduzenten Caballero vor, der eine DVD-Reihe rausbringt, die unter dem Titel „Ben & Cherry’s“ vertrieben wird und gewisse Ähnlichkeiten mit den unilever’schen Bechern aufweist. Vergangene Woche verfügte der United States District Court for the Southern District of New York, dass die Filme nicht mehr beworben und vertrieben werden dürfen sowie jegliche Werbung aus dem Internet verschwinden muss. In der Temporary Restraining Order findet sich eine hübsche Aufzählung der bösen Titel: Hairy Garcia, Everything But The Butt, New York Super Fat & Chunky, Boston Cream Thigh, Peanut Butter D-Cup, Banana Clit. Aber auch die sonst so humorigen Eismänner sind nicht ganz unschuldig, denn in der Vergangenheit brachten sie Leckereien wie Schweddy Balls und Karamel Sutra auf den Markt.

Nichts reimt sich auf Uschi

Mario Barth geht per Abmahnung gegen den Verkauf von T-Shirts mit dem Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ vor. Gleichnamige T-Shirts trägt er bei Auftritten, bietet sie in seinem Shop an und hat sogar eine Wortmarke registriert. Dumm nur, dass Oliver Kalkofe bereits im Juni 1992 auf Tour mit dem selben Titel war und auch dort entsprechende T-Shirts verkaufte. Sein Kommentar bei Frühstyxradio:

„Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.“

I ♥ VAGINA

Deutsches Patent- und Markenamt

Registernummer 30303411

via markenblog.de

FickShui

Aus einem Beschluss des Bundespatentgerichts (27 W (pat) 41/10):

„Das Deutsche Patent- und Markenamt hat zunächst mit Beschluss vom 20. Juni 2008 die Anmeldung der in den Farben schwarz und rot beanspruchten Bildmarke zurückgewiesen. Zur Begründung ist ausgeführt, die angemeldete Marke setze sich aus dem vulgärsprachliche Ausdruck „Fick“, der für „Koitus“ stehe, und dem chinesische Wort „Shui“ für „Fluss“, „Gewässer“, „Wasser“ zusammen und lehne sich in ihrer Gesamtheit offenkundig an den chinesischen Begriff Feng-Shui an, mit der die taoistische Kunst und Wissenschaft vom Leben in Harmonie mit der Umgebung bezeichnet werde. Wegen der Ersetzung von „Feng“ durch „Fick“ werde ein relevanter Teil des inländischen Verkehrs der Wortkombination „FickShui“ einen obszönen, in Bezug auf Feng-Shui abwertenden bzw. beleidigenden Bedeutungsgehalt beimessen und damit eine solche Wortwahl nicht nur als grob geschmacklos, sondern auch als gesellschaftlich anstößig und zudem beleidigend gegenüber den Anhängern der Grundideen des Feng Shui empfinden…

Auch wenn der Wortbestandteil „Fick“ sexuelle Bezüge aufweist und vulgärsprachlichen Ursprungs ist (vgl. hierzu Duden – Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM] Stichwort „ficken“), stellt dies für sich genommen keinen Grund für eine Schutzversagung aus dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die guten Sitten dar. Es gibt nämlich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch dieses Wort das sittliche Empfinden der überwiegenden Bevölkerungsteile generell oder im Rahmen seines Einsatzes als Waren- oder Dienstleistungskennzeichnung über Gebühr berührt ist; vielmehr ist aufgrund der zahlreichen Verwendung dieses Wortes etwa in literarischen oder filmischen Zusammenhängen eine gewisse Abnutzung dieses Wortes in der Weise festzustellen, dass es kaum noch als anstößig oder gar (sexuell) provozierend empfunden wird. Auch eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile ist bei der Verwendung dieses Begriffs nicht ersichtlich…

Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden wäre dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können. Davon kann bei dem Wort „Fick“, dessen Grundform „ficken“ seit geraumer Zeit nicht nur ständiger Bestandteil von Talkshowbeiträgen im deutschen Privatfernsehen ist, sondern auch zum Vokabular u. a. des modernen Theaters gehört, auf Grund dieser veränderten Sprachgewohnheiten, aber auch deshalb, weil es in seinem Aussagegehalt geschlechtsneutral und damit nicht einseitig herabsetzend ist, nicht ausgegangen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. September 2005, Az. 26W(pat)244/02 -Ficke).“

via markenrecht24.de

Bei Hustler hängt der Haussegen schief

Der amerikanische Porno-Verleger Larry Flynt hat eine gerichtliche Auseinandersetzung um seine Namens- und Markenrechte gewonnen. Gegen seine beiden Neffen: Dustin und Jimmy Jr. Flynt. Diese dürfen zukünftig keine Porno-Produktionen alleine unter dem Familiennamen „Flynt“ auf den Markt bringen, sondern müssen ihre Vornamen hinzufügen. So die Entscheidung einer achtköpfigen Jury am 12. Dezember 2009 in Los Angeles.

Hustler_April_2009_Cover

via Los Angeles Times

„Hello Pussy“ als Marke (teilweise) nicht eintragungsfähig

Nach einem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. September 2009 (Az.: 25 W (pat) 66/07 ) ist die Marke „Hello Pussy“ hinsichtlich der unter anderem beanspruchten Waren im Körper-, Gesundheitspflege- und Intimbereich wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung:

Das Wort „Pussy“ hat mehrere Bedeutungen. So ist es eine Bezeichnung der Vagina, einer intimen Freundin oder ein Katzenname (Küpper, Wörterbuch der Umgangssprache, Stuttgart, München, Düsseldorf, Leipzig 1997, S. 638 Stichwörter Pussy und Pussi). Im englischsprachigen Slang bedeutet „pussy“ darüber hinaus u.a. auch „women in general, with an implication of their being sexually available“ (vgl. Cassell’s Dictionary of Slang, 200, S.961). Wie der Ausdruck verstanden wird hängt dabei von den jeweiligen Umständen ab.

Bei Waren, die im Intimbereich Verwendung finden oder in besonderem Maße dazu dienen können, das Intimleben zu beeinflussen, wird die Bezeichnung „Hello Pussy“, selbst wenn sie nicht als vulgäre Anrede, sondern mehr neutral im Sinne von „intime Freundin“ verstanden würde, als bloße Werbeanpreisung dahingehend verstanden, dass die Waren für den Intimbereich bestimmt sind bzw. darauf einwirken sollen.

hello-pussy

Foto von marfis75

VIAGRA vs. STYRIAGRA

+++ Pressemitteilung zu Halloween. Pfizer verklagt Kürbiskerne +++

Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung „STYRIAGRA“ für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze.

halloween

Vollständige Pressemitteilung von Pfizer.

Foto von euart.

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