Schlagwort-Archive: Kondom

Kondomzwang für Pornodarsteller

Pornodarsteller in Los Angeles müssen nach einer neuen städtischen Vorschrift bei Dreharbeiten künftig Kondome verwenden. Der Stadtrat beschloss gestern den so genannten Safer Sex In The Adult Film Industry Act, der auf eine Petition der AIDS Healthcare Foundation zurückgeht. Nicht von dieser Neuregelung betroffen ist das berühmt-berüchtigte San Vernando Valley, das zwar im L.A. County liegt, aber nicht zum Stadtgebiet gehört.

via L.A.Times

Päpstliche Präservativprüfung

Von Schwarwel

Siehe auch: Katholische Kondomgenehmigung

Katholische Kondomgenehmigung

Sie sind Katholik, planen Geschlechtsverkehr und wollen dabei ein Kondom benutzen? Kein Problem! Das Titanic Magazin macht es möglich: einfach diese Eilgenehmigung ausfüllen, den Sonderfall angeben und das Formular absenden.

Kondommännchen zu sexy für XBox

Die kleinen Kondommännchen von Privates 360 haben es nicht auf die Xbox Live geschafft, weil das Spiel zu sexy ist. Das gab Entwickler Zombie Cow Studios bekannt:

“The guys at Xbox have been amazing,” said Dan Marshall of Zombie Cow Studios. “They’ve been really supportive and helpful throughout, but ultimately have advised that the game wouldn’t pass the Indie Games Peer Review process, purely due to its inherently sexual nature. As a result, if you want to play as a tiny little man blasting away inside someone’s innards, the only place to do it is privatesgame.com.”

Einspruch!

Gastbeitrag von Tobias Kläner

Momentan läuft auf RTL, jeden Mittwoch um 21.15 Uhr, wieder das Format „Einspruch – die Show der Rechtsirrtümer“. Man kann vom Niveau der Sendung nun halten was man möchte. Ich persönlich finde es allerdings immer erfrischend, wenn Juristen „normalen Menschen“ in einfachen Worten erklären können, was Recht ist und was nicht. Insoweit möchte ich Professor Dr. Ralf Höcker ein Kompliment aussprechen. Dass es RTL jedoch nicht allein darauf angelegt hat, dem Volk das Recht nahe zu bringen, zeigt eine entsprechende Markenanmeldung der RTL Television GmbH aus dem Jahre 2008.

So weit, so gut. Für Entzücken sorgen aber die angemeldeten Klassen beziehungsweise ein Blick ins Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Möglicherweise fehlt mir als Jurist da dann doch etwas die Marketing- und Produktfantasie. Ich erbitte Nachhilfe von allen Betriebswirten: Gibt es für ein solches „Markenprodukt“ eine reale Zielgruppe? Welche Formen des Vertriebs könnte RTL angedacht haben?

Und vielleicht auch noch: Quo vadis, RTL?

Made in China

Die offiziell prüde Volksrepublik ist in vielen Schlafzimmern der Welt präsent. Mit Kondomen von „Guangxi Guilin Latex“ zum Beispiel – die weltgrößte Fabrik für Präservative steht in China. Als offizieller Lieferant versorgte sie gerade die WM 2010 in Südafrika mit 60 Millionen Präservativen der Marke Choice. Doch auch Sexspielzeug kommt aus China – und das ist ziemlich erstaunlich. Immerhin wird dort die öffentliche Zur-Schaustellung als Pornografie juristisch verfolgt. Dennoch stammen 70% aller weltweit genutzten Toys aus dem Reich der Mitte, wie China Daily herausfand. 2008 wurden mit dem Export von Sexutensilien 2,8 Milliarden US-Dollar umgesetzt. Im lustfeindlichen Wirtschaftskrisenjahr 2009 konnte die Volksrepublik für knapp 2,1 Milliarden Dollar Dildos, Vibratoren, Gummipuppen oder Fetischkleidung in aller Welt verkaufen. Seit Anfang 2010 sind die Ausfuhren wieder gestiegen – bis Mai auf 940 Millionen Dollar.

via welt.de

Foto: Tim Beckenham/Chinesisches Sexmuseum in Tongli

Indische Kondomwerbung

Meinungsfreiheit für Papamobil

Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Urteilen vom 8.März 2010 (Az. 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837):

Die Verfügungen der Polizei gegen das 2006 in München beim Christopher-Street-Day mitgeführte „Papamobil“, mit dem Kritik an der Einstellung des Papstes gegenüber Homosexuellen geäußert wurde, waren rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom heutigen Tag festgestellt und die entgegenstehenden Urteile des Verwaltungsgerichts München aufgehoben.

Die Kläger wollten am Christopher-Street-Day, einem Aufzug, mit dem gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen demonstriert wird, mit einem als „Papamobil“ bezeichneten LKW teilnehmen, auf dessen Ladefläche eine Puppe saß, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für „männlich“ aufgestickt war. An den Seitenwänden des Lkw waren vier Plakate angebracht, auf denen jeweils Papst Benedikt XVI. zusammen mit folgenden Aussagen abgebildet war: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch. Homosexualität ist eine schwere Sünde! Homosexuellen ist „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen!“ Homosexuelle sind „gerufen, ein keusches Leben zu führen“. Auf allen Bildern war der Papst, dem eine Aids-Schleife an die weiße Soutane angeheftet war, mit einem übergezogenen Kondom am kleinen Finger der rechten Hand zu sehen. Auf zwei der Bilder waren Mund und Augen des Papstes geschminkt sowie die unter dem Pileolus hervorragenden Haare gefärbt. Auf diesen beiden Bildern hielt der Papst zusätzlich zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand ein weiteres Kondom. Die herbeigerufene Polizei, die von einer Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ausging, forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe unsichtbar auf der Ladefläche des Lkw zu verstauen und die Fotomontagen des Papstes zu entfernen. Das eingeleitete Strafverfahren gegen einen der Kläger war von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Anders als die Vorinstanz und die Polizei bewertete der Verwaltungsgerichtshof entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das „Papamobil“ als satirische Kritik, die von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen sei. Angesichts des Anlasses, bei dem der Lkw mitgeführt werden sollte, sowie der textlichen Aussagen auf den Plakaten sei von einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt zu homosexuellen Lebensweisen auszugehen. Diese Kritik sei im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinzunehmen. Auch die satirische Einkleidung erfülle noch nicht den Tatbestand der Schmähkritik, weil es den Klägern um eine Auseinandersetzung um die Sache und nicht nur darum gegangen sei, die auf den Bildern dargestellte Person verächtlich zu machen. Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch.

Der BayVGH hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen vorliegen.

Im Bett mit Hitler

Bei Werbung rund um das Thema Verhüterli und AIDS müssen neuerdings Massenmörder ihre Gesichter hinhalten. Etwa für Plakate von Doc Morris (Mao Tse-tung, Adolf Hitler, Osama bin Laden) oder für die aktuelle Kampagne des Vereins Regenbogen zum Welt-AIDS-Tag (Adolf Hitler, Saddam Hussein, Josef Stalin). Der mediale Schluckauf ist vorprogrammiert.

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PS: Früher genügte kondomisiertes Obst und Gemüse.

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Kondomwerbung mit Mao, Adolf und Osama

Mit einer Darstellung von Mao Tse-tung als Spermium in einer Werbekampagne für Präservative haben die Kommunikationsagentur Grey und die Versandapotheke Doc Morris den Zorn der chinesischen Medien und zahlreicher Internet-Nutzer auf sich gezogen. In den Anzeigen sind Spermien zu sehen, eine davon trägt die typische Mao-Frisur, daneben prangt ein Kondom. Ähnliche Werbemotive zeigen ein Hitler-Spermium – erkennbar an Schnurrbart und Seitenscheitel – und ein Osama-bin-Laden-Spermium mit Turban und Bart.

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