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Kleingedrucktes

Wer über soziale Netzwerke oder andere Plattformen publiziert, der wird vom Kleingedruckten häufig und heftig eingeschränkt. Besonders wenn es um nackte Tatsachen geht, sind US-amerikanische Unternehmen mehr als spröde. So hat Facebook bereits klassische Gemälde, Puppennippel und die Zeitschrift EMMA zensiert. In den Terms unter Punkt 3.7 heißt es lapidar:

Du wirst keine Inhalte posten, die.. Nacktheit.. enthalten.

Ähnliches findet sich bei YoutubeTwitter, Flickr und WordPress.com. Wo die Grenzen zwischen erlaubter und verbotener Nacktheit verlaufen ist meist unklar. Ein weiteres unschönes Beispiel ist Apple: Wer als Entwickler eine App in den Store einstellen will, der muss vorab das öffentlich nicht zugängliche „iOS Developer Program License Agreement“ unterzeichnen, in dem geregelt ist:

Applications may be rejected if they contain content or materials of any kind (text, graphics, images, photographs, sounds, etc.) that in Apple’s reasonable judgment may be found objectionable, for example, materials that may be considered obscene, pornographic, or defamatory.

Gerade bei der Frage was obszön ist, scheiden sich die Geister. Und so sind bereits viele Inhalte dem Apfel zum Opfer gefallen: FOCUSFunny Shoppers, Moby Dick