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Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

Das Jahr 2010: Rückblick durch die Glaskugel

Januar 2010: Die 10. Staffel von Big Brother startet mit einem deftigen Sexskandal. Jedoch bleibt die von RTL2 erwartete mediale Aufgeregtheit aus, insbesondere werden keine Verbotsforderungen laut.

Februar 2010: Pro7 versucht mit 50 pro Semester ebenfalls im horizontalen TV-Gewerbe zu punkten. Macht aber frühzeitig schlapp. Dagegen betonen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ihren Auftrag zu Grundversorgung und Qualitätsjournalismus. Die GEZ-Gebühren werden umgehend erhöht.

März 2010: Obwohl die gesetzlichen Regelungen zu Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet und Jugendschutzprogrammen überarbeitungsbedürftig sind, wird die für das Frühjahr geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags auf unbestimmte Zeit verschoben.

April 2010: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert mehrere Alben von Pornorappern sowie die neue DVD von Rammstein, weil der schweizerische Konzertmitschnitt den Titel „Ich tu Dir weh“ enthält und dreimal „Aua“ gesungen wird.

Mai 2010: Nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl öffnen sich – plötzlich und völlig unerwartet – riesige Löcher im Staatshaushalt. Daraufhin kommen Vorschläge wie eine höhere Umsatzsteuer für Erotikliteratur erneut auf den Tisch.

Juni 2010: Aufgrund aktueller Todesfälle bei Jugendlichen, ausgelöst durch Komasaufen, Chatten in Suizidforen, Non-Stop-Facebooken oder Amoklauf, fordert Jugendministerin Köhler eine drastische Verschärfung der Jugendschutzgesetze. Umgehend wird in Berlin ein Runder Tisch einberufen. Experten sind sich über die Ursachen uneinig. Trotzdem will Prof. Pfeiffer ein sofortiges Verbot.

Juli 2010: Google veröffentlicht Version 3.0 von Android mit überarbeiteter Funktionalität „Augmented Reality„. Sofort kursieren mehrere Porno-Apps im Internet. Der Aktienkurs von Google Inc. steigt um weitere 12 Prozent.

August 2010: Der deutsche Werberat rügt ein Unternehmen, das Hundefutter/Kaffeefilter/Modeschmuck/Putzlappen produziert. In der Pressemitteilung heißt es: „Die Anzeige/Kampagne/Werbung von XXX ist demütigend/beleidigend und menschenunwürdig. Das Unternehmen versucht seine armselige/nichtsnutzige Botschaft mit erotischen/sexuellen Anspielungen und den Bildern leicht/nicht-bekleideter weiblicher Ober-/Unterkörper zu transportieren.“

September 2010: Nachdem Großbritannien/Lettland/Kuba/Thailand mit Internetsperren große Erfolge im Kampf gegen illegales Filesharing/Pornografie/Sportwetten/Killerspiele/Catcontent/Hasspropaganda feiert, fordert der deutsche Innenminister/Kardinal/BKA-Präsident eine Gesetzesänderung. Er betont, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei und Sperrungen zu keinen grundrechtsrelevanten Eingriffen führen würden.

Oktober 2010: Das dreiundfünfzigste Medienkompetenzprojekt einer Jugendschutzbehörde/Landesmedienanstalt/Familienministerin wird feierlich gestartet. Es hört auf den Namen: UnKeN – Unsere Kinder (sicher) im Netz.

November 2010: Wenige Tage nach Einführung von Nacktscannern an deutschen Flughäfen werden schwarz-weiße Schmuddelfotos von Promis und Politikern veröffentlicht und FKK-Airlines nimmt die erste A320 in Betrieb

Dezember 2010: Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wählt „Porno“ zum Wort des Jahres. In der Begründung heißt es: „Porno war seit Anfang des Jahres in der öffentlichen Diskussion präsent und verbreitete sich weit über den Wortsinn hinaus.“ Auf den folgenden Plätzen landen Aufwrackprämie, Klimapanik, Bummdidumm, Lurch, Abmahnistan, Nacktflug, Westerwellen und Wurstsalat.

Zensur und Internetverbot für Kinder

Gastbeitrag von Timo Rieg

Landesmedienanstalten haben ein erhebliches Problem: Kein Mensch braucht sie. Das wäre nicht so schlimm und das Schicksal so vieler Behörden, wären sich dessen nur wenigsten viele Menschen bewusst. Doch zum Bedauern der weltfern organisierten Behördianer müssen sich nur ein paar private Rundfunkveranstalter mit ihnen herumärgern, das Gros der Bevölkerung ahnt nichteinmal, was die Bundesländer da geschaffen haben.

Darum ist es schon lange das Bestreben der Landesmedienanstalten, allen voran der nordrhein-westfälischen LfM, ihre Kontrollmacht in Bereiche auszudehnen, die den Bürgern lieb und teuer sind. Und da wäre vor allem das Internet zu nennen. (Der Weg dahin ist gar nicht so steil, wie es Außenstehenden erscheinen mag: Man deklariert einfach kurzerhand einen großen Teil der Web-Angebote als “Rundfunk” und ist mithin für diesen Bereich des Internets zuständig, der Rest wird mit Stichworten wie Medienbildung, Bürgermedien oder Jugendmedienschutz der eigenen Fuchtel unterworfen – so grob skizziert der Plan.)

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