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JMStV gegen Kunst- und Meinungsfreiheit

Seit längerer Zeit ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als grundlegende Regelung für Internetinhalte umstritten. Nun wurde Rechtsanwalt Lehr, der unter anderem die Wulffs und den Papst vertritt, vom Bayerischen Rundfunk gefragt, wie gegen die Videoplattform Youtube vorgegangen werden könne, die einen 14-minütigen Trailer des islamfeindlichen Schmähfilms Innocence of Muslims verbreitet. Sein Vorschlag ist ein absolutes Verbot des Videos gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 JMStV. Dieses Verbot betrifft Internetinhalte, wenn sie zum Hass gegen religiöse Gruppen aufstacheln. Zuständig wären die Landesmedienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz. Ob sich Youtube den deutschen Sittenwächtern beugen würde, ist fraglich, denn schließlich reicht der lange Arm des Gesetzes nicht über den großen Teich.

Disclaimer: Aktuell streite ich mit dem Kollegen vor dem OVG NRW. Er vertritt die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt, ich einen Internetanbieter. Es geht um die Anwendung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.