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Liste jugendgefährdender Telemedien bleibt geheim

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 4. Juli 2013 (Az.: 13 K 7107/11):

Es besteht kein Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf die Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D), weil mit Veröffentlichung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Verletzung der Unversehrtheit der Rechtsordnung droht.

Update: Es berichten die geschätzten Kollegen Kompa und Stadler sowie LTO.

Update 2: Urteil in der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen