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Google und Zensur

Diese Woche beschwerte sich Google gar bitterlich über staatliche Zensur. Mehr und mehr so genannter Government Requests treffen bei dem Suchmaschinenanbieter ein. Im hauseigenen Blog wurde Klartext geredet:

It’s alarming not only because free expression is at risk, but because some of these requests come from countries you might not suspect – Western democracies not typically associated with censorship.

Tatsächlich liefert der aktuelle Transparency Report beunruhigendes Datenmaterial für das zweite Halbjahr 2011. Mit über 400 neuen behördlichen Löschungswünschen landet Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz drei und ist europaweit führend.

Welche deutsche Behörde legt hier vor? Ganz überwiegend die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Aufgrund eines Memorandum of Understanding wird die ständig wachsende Indizierungsliste an die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) weitergegeben. In der FSM sitzt Google nicht nur im Vorstand, sondern hat sich auch einem Verhaltenskodex unterworfen, der eine Sperrung von indizierten Internetseiten vorsieht. Ergebnis: Mit dieser Verknüpfung freiwilliger Vereinbarungen wird die angeprangerte staatliche Zensur zur googligen Selbstzensur.

Heimlich, still und leise

Deutsche Suchmaschinen sperren mehr als 2.500 Websites, welche von der Bundesprüfstelle (BPjM) indiziert wurden. Beispielsweise YouPorn, XHamster, PornHub, XVideos und RedTube, alle in den Alexa Top 100 Germany. Diese Internetseiten sind zwischen 2007 und 2010 in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen worden, im vereinfachten Verfahren vor dem 3er-Gremium. Bemerkenswert ist, dass solche Listeneinträge seit 2003 nicht mehr veröffentlicht werden.

Allerdings erhält die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)  Mitteilungen über die Indizierungen. In der FSM haben sich sechs Mitglieder dem Verhaltenssubkodex für Suchmaschinenanbieter (VK-S) unterworfen. Dieser schreibt in § 2 Nr.5b vor, dass die Anbieter „jede URL entfernen bzw. nicht anzeigen, die durch die BPjM indiziert worden ist“. Dementsprechend sind 2.637 Websites in ask.de, bing.de, google.de, suchen.de und yahoo.de gesperrt.

Bleibt noch die Frage zu klären, ob BPjM und FSM berechtigt sind die Liste indizierter Websites weiterzugeben und ob die Suchmaschinenanbieter diese Liste für Sperrungen verwenden dürfen? Dazu enthält § 24 Abs.5 JuSchG die folgende Regelung:

Wird ein Telemedium in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen und ist die Tat im Ausland begangen worden, so soll die oder der Vorsitzende dies den im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme mitteilen. Die Mitteilung darf nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.

Da es sich bei Suchmaschinen nicht um „nutzerautonome Filterprogramme“ handelt, sind Mitteilung und Verwendung der Liste jugendgefährdender Medien für Suchmaschinen unzulässig. Der Verstoss kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

 

Komplett verhüllter Sex unter der Bettdecke?

Heute sind Sex und Erotik in der Matrix angekommen, denn die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat ein Altersklassifizierungssystem veröffentlicht, das die jugendschutzgerechte Einordnung von ebensolchen Internetinhalten ermöglichen soll. Dabei wird abgefragt, ob das zu bewertende Material eindeutige sexuelle Handlungen, erigierte Penisse, ungewöhnliche sexuelle Praktiken, Fetischismus oä. enthält. Je nach Abstraktionsgrad, der von „real“ bis „verhüllt“ reicht, erfolgt eine Alterseinstufung ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren. Zur Erläuterung bieten kleine Infoboxen weitere Beispiele, wie etwa „komplett verhüllter Sex unter der Bettdecke“.

Geldherrin und Zahlsklaven

Auszug aus der FSM-Entscheidung 07746:

Sachverhalt

Bei der Website handelt es sich um die Seite einer sogenannten „Geldherrin“ oder „Gelddomina“. Die Seite ist grundsätzlich ohne Registrierung zugänglich, es wird lediglich auf der Startseite ein Hinweis erteilt, dass derjenige, der nicht über 18 Jahre alt ist, die Seite verlassen solle. Eine Alters- oder Identitätsprüfung findet nicht statt.

Auf der beanstandeten Seite stellt sich „Miss Orient“ als eine arabische Domina vor, die deutsche Sklaven benutzen will. Unter der Rubrik „Regeln für Neulinge“ wird den Sklaven dargelegt, dass sie zunächst 50 Euro zu zahlen hätten und sich dann bewerben könnten. Anschließend könnten sie sich auf der Seite vorstellen, regelmäßig Zahlungen leisten und später „Miss Orient“ auch real treffen. Entsprechend findet sich eine Seite, auf der „Bewerbungen“ eingetragen werden können, auf der derzeit auch zwei Bewerbungstexte zu lesen sind. Von den beiden Bewerbern finden sich auch in der Rubrik „Meine Sklaven stellen sich vor“ zwei Texte.

Daneben findet sich die Rubrik „Fotos von mir“, die nur mit einem Passwort zugänglich ist. Dasselbe gilt für die Rubriken „Sessionfotos“ und „Urlaubsfotos auf eure Kosten“, diese sind ebenfalls nur mit Passwort zugänglich.

Auf der Seite „Sklavenbefehle“ werden Aufträge erteilt, wie Rechnungen der Domina zu begleichen, ihr einen handgeschriebenen Brief samt Geschenk zu senden oder ihre Kreditkarte zu decken. Auf der Seite „Lob an meine Zahlschweine“ wird ein Sklave als „echter Geldsklave“ gelobt, mit dem die Domina derzeit zufrieden sei. In der Unterrubrik „Geschenke von meinen Zahlschweinen“ finden sich zum einen Urlaubsfotos eines Urlaubs, der angeblich auf Kosten des einen Sklaven gemacht wurden. Es handelt sich dabei um harmlose Landschaftsfotos, eine Stadt- und eine Strandansicht sowie das Bild einer Show mit einer Tänzerin im Bikini. Zum anderen finden sich Produktfotos von Schuhen, Bekleidung und diverser technischer Geräte, die der Domina angeblich von Sklaven in den vergangenen zwei Monaten geschenkt wurden. Auf der Unterseite „Sklavenberichte“ finden sich dann Berichte der Sklaven über reale Treffen mit der Domina. Dabei wird auch von Tritten zwischen die Beine des Sklaven sowie über Ohrfeigen, Peitschenhiebe und Stiefel-Lecken berichtet.

Unter „Kontakt“ finden sich Wunschlisten der Domina sowie eine kostenpflichtige Telefonnummer, über die man Kontakt mit der Domina aufnehmen kann. Die in der Rubrik „Aktuelles“ angeführten Fotos von Live-Sessions oder auch Urlaubsfotos sind nicht mit Inhalten hinterlegt, sie können nicht angeklickt werden. Unter „Pranger“ finden sich schließlich die Namen von früheren Sklaven, die ihren Zahlungspflichten nicht nachgekommen sind.

Entscheidung

Das Angebot ist nicht geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Britische Zensurfantasien

Die britische Regierung plant – Medienberichten zufolge – den Internetprovidern der Insel die Auslieferung pornografischer Inhalte generell zu verbieten. Surfer, die sie dennoch sehen wollen, würden dann erst auf Anfrage freigeschaltet (Opt-In-Verfahren).

Medienminister Ed Vaizey will im Januar 2011 eine Konferenz mit Providern einberufen, die sich dabei verpflichten sollen, künftig keine Pornografie an private Internetanschlüsse zu übermitteln. „Es ist wichtig, dass die Provider eine Lösung erarbeiten, um Kinder zu schützen,“ sagte Vaizey und schob gleich eine Drohung nach: „Ich hoffe, sie kriegen das hin, damit wir das nicht per Gesetz regeln müssen.“

Das Drehbuch zu diesen britischen Zensurfantasien könnte die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geliefert haben. In deren Tätigkeitsbericht 2007-2008 steht:

Im Berichtszeitraum ist die Problematik unzulässiger (etwa pornografischer) und anderer problematischer Internetangebote aus dem Ausland zu einem Schwerpunkt der öffentlichen Debatte über den Jugendmedienschutz in Deutschland geworden. (Seite 41)

Vor diesem Hintergrund hat die KJM nun zunächst den Weg gewählt, mit den großen Access-Providern in Deutschland sowie mit der FSM und dem Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco) über die Problematik ins Gespräch zu kommen und… freiwillige Lösungen… zu finden.

Eine Zusage der Access-Provider hierzu konnte in dem Gespräch allerdings nicht erzielt werden… Die KJM sprach sich für eine Fortführung des Dialogs aus, machte aber deutlich, dass sie – sollten die Gespräche scheitern – von der Maßnahme der Sperrverfügungen, die im JMStV ausdrücklich vorgesehen und in den erwähnten Gutachten trotz Schwierigkeiten in der Praxis auch grundsätzlich als Möglichkeit bestätigt worden ist, Gebrauch machen werde. Zudem will sich die KJM für Gesetzesverschärfungen einsetzen, die die Access-Provider zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. (Seite 42)

In diesem Zusammenhang sind auch die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident
Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, wenig überraschend. Er sagte:

Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen.

Australien zensiert die Zensur

In Australien schlägt die Debatte über Internetzensur hohe Wellen. Jetzt sperrte das Ministerium für Breitband, Kommunikation und digitale Wirtschaft auf der eigenen Website den Begriff „ISP Filtering“ durch Manipulation in der Tag Cloud (siehe Screenshot/Quelltext). Offensichtlich soll damit Zensurgegnern der Informationszugang über staatliche Stellen erschwert werden.

Wichtiges Detail am Rande: Down Under dient seit vielen Jahren als Vorbild für deutsche Jugendschützer, beispielsweise bei der regulierten Selbstregulierung. Diese Idee des Outsourcing staatlicher Kontrolle wurde kopiert und ausgearbeitet vom Hans-Bredow-Institut, einem deutschen Think Tank für Medienforschung. Eingeführt mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Jahr 2003, ist die regulierte Selbstregulierung der Einstieg in die mediale Selbstzensur.

Jugendschutz 2.0

Anbieter von Social Networks und Zugangsprovider könnten demnächst stärker von den Jugendmedienschützern ins Visier genommen werden. Das legt ein aktueller Entwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV-E) nahe.

Zu diesem Entwurf werden heute Unternehmen, Verbände und weitere Interessengruppen in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei angehört. Vorab sind u.a. die folgenden Stellungnahmen eingegangen: 1und1 Internet AG, BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., FSM Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wesentliche Kritikpunkte sind der ausufernde Anbieterbegriff in § 3 Nr. 2 JMStV-E, Alterskennzeichnung und Sendezeitbegrenzung bei so genannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in § 5 JMStV-E, die Definition von Jugendschutzsystemen in § 11 JMStV-E, die neuen Ordnungswidrigkeiten in § 24 JMStV-E sowie die fehlende Normenklarheit der vorgenannten Regelungen.

Eine merkwürdige Meinung vertritt der AK-Zensur zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags:

Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher.

Ich halte die Ohren offen. Konnte aber bislang noch nicht den leisesten Beifall vernehmen. Hier liegt wohl ein kleines Missverständnis vor.

(Bild: Wikipedia)

Wenn der Bock zum Gärtner wird…

… Jugendschutz im Netz nun von Privatunternehmen?, lautet eine Überschrift in der Leipziger Internet Zeitung vom 23. Mai 2009. Der Autor, Michael Freitag, äußert den Vorwurf gegen Erotikunternehmen, dass diese eine Jugendschutzsoftware in Umlauf bringen, um die Konkurrenz im Internet wegzusperren. Dabei werde der „Bock zum Gärtner“ gemacht, weil die bösen Erotikunternehmen die guten Kinder softwaremäßig schützen.

Ich bin anderer Meinung.

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