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Konfrontationsschutz

Dresden. Porno-Alarm in den Einkaufstempeln der Landeshauptstadt. Schon zum wiederholten Mal laufen auf Werbebildschirmen am helllichten Tag vor Hunderten Passanten freizügige Sexfilme. Die Polizei ist nun auf der Suche nach den Sex-Hackern. Schreibt die BILD.

Im Übrigen richtet sich die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens nicht nur nach Jugendschutzrecht und dem Hackerparagraf, sondern auch nach § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB. Danach „wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, wer Pornografie „an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein.“

Pornohacker

Ein früherer Angestellter der Baltimore Substance Abuse Systems, Inc. war wohl richtig sauer auf seinen ehemaligen Chef. Einige Tage nachdem er gefeuert wurde, hackte er sich in das Computersystem des Unternehmens und ersetzte eine laufende PowerPoint-Präsentation gegen pornografische Bilder. Dafür erhielt er nun Bewährungsstrafe sowie hundert Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt. Zudem ist es ihm zukünftig untersagt, sich dem Firmengelände zu nähern oder Software zu besitzen, die den Zugriff auf fremde Computer ermöglicht.