Schlagwort-Archive: Filmförderungsanstalt

Legal, illegal, pornografisch

In einer aktuellen Studie untersuchte die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Filmförderungsanstalt (FFA) die Nutzung von Internetseiten mit legalen und illegalen Inhalten. Die Ergebnisse sind wenig überraschend. Also wurde nachgeholfen, um eine halbwegs spannende Pressemitteilung zu produzieren.

Einerseits erfolgte ein Vergleich der Nutzung von Seiten mit legalen Filminhalten (34,1%) und illegalen Medieninhalten (34,1%). Andererseits wurde eine dritte Nutzung hinzugefügt, nämlich von so genannten „Adult Streaming Seiten“. Dementsprechend heißt es in der FFA-Pressemitteilung:

„Fast die Hälfte aller Internetnutzer in Deutschland (47,1%) war im ersten Halbjahr 2011 auf einer Webseite mit illegalen Medieninhalten oder jugendgefährdendem Content.“

Im Ergebnis hat die dritte Nutzungsart nur einen Zweck: Prozentpunkte. Und an dem folgenden Beispiel wird diese alberne Zahlenakrobatik besonders deutlich.

(* 57% der Personen, die Adult Streaming Seiten besuchten, nutzten auch Seiten mit illegalen Medieninhalten.)

Quelle: GfK-Studie zur Nutzung von Internetseiten mit Medieninhalten (S.8).

Schwedischer Porno mit Steuergeldern gedreht

In Stockholm feierte diese Woche der Film Dirty Diaries seine Premiere. In zwölf pornografischen Kurzgeschichten, die mit Handys aufgenommen wurden, geht es heiß zur Sache. „Wir zeigen Sexualität aus der weiblichen Perspektive“, sagte die feministische Regisseurin Mia Engberg. „Der Film wurde nicht gemacht, um Männern zu gefallen oder damit Geld zu verdienen.“ Während sich die Künstlerin also wenig Gedanken um Kosten und Ertrag macht, hat die Filmfinanzierung in der schwedischen Öffentlichkeit durchaus Diskussionen verursacht: „Dirty Diaries“ wurde nämlich mit 500.000 Kronen (rund 50.000 Euro) vom staatlichen Filminstitut gefördert. Uppsala.

Ganz andere und ernstere Sorgen plagen die deutsche Filmförderungsanstalt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 25. Februar 2009 das Filmförderungsgesetz (FFG) für verfassungswidrig erklärte, ist die Filmfinanzierung in eine große Krise gestürzt. Begonnen hatte der Rechtsstreit bereits vor fünf Jahren. Damals klagten mehrere große Kinoketten gegen die Heranziehung zur Zwangsabgabe. Die Kinos wollten die so genannte Filmtheaterabgabe nicht mehr bezahlen, die 2004 von zwei auf drei Prozent des Umsatzes erhöht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Klagen und erachtete den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Art. 3 Grundgesetz) für verletzt, weil Fernsehveranstalter ihren Kostenbeitrag mit der Filmförderungsanstalt – im Gegensatz zu den Kinos – frei aushandeln können. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

dirtydiaries

Foto von Dirty Diaries.

Quellen:

The Local

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 C 47.07 bis 50.07 und 6 C 5.08 bis 9.08.